Lüftung von kühlen Räumen

Bei der Wohnungsnutzung muss insbesondere vermieden werden, dass die in einem Raum ent­standene hohe Luftfeuchtigkeit (zum Beispiel beim Duschen oder beim Kochen) durch Offen­lassen der Türen zu Nachbarräumen in diese abgeführt wird.

Besonders kritisch sind Situationen, in denen der Nachbarraum kälter ist bzw. weniger stark beheizt wird (zum Beispiel Schlafzimmer, selten benutzte Gästezimmer oder Abstellräume). In diesem Fall kühlt die Luft beim Eintreten in den Nachbarraum ab. Da kühlere Luft ent­sprechend weniger Wasserdampf aufnehmen kann, steigt die relative Luftfeuchte an. Dies kann dazu führen, dass die für Schimmelpilzbildungen kritische relative Luftfeuchte von etwa 80 % an den Bauteiloberflächen überschritten wird.

Außerdem liegt bei kühleren Räumen auch eine entsprechend geringere Oberflächentempera­tur der Außenwände vor. Dies kann dazu führen, dass an den Außenwänden, insbesondere an den Außenecken, Tauwasserbildungen entstehen und sich dort Schimmelpilze ansiedeln.

 

Hierfür sei ein Beispiel beschrieben:

In einem Badezimmer liegt nach dem Duschen oder Baden meist eine hohe relative Luftfeuchte vor. Geht man von einer Lufttemperatur von

24 °C

und einer relativen Luftfeuchte von

80 %

aus, dann enthält dort die Luft eine Wassermenge von

17,4 g/m3.

Wird diese Luft in einen kühleren Nachbarraum gelüftet, der eine Lufttemperatur von

18 °C

aufweist, dann kann dort die Luft eine maximale Wassermenge von

15,4 g/m3

aufnehmen, bis sie wassergesättigt ist, das heißt, sie weist dann eine relative Luftfeuchte von 100 % auf. Dies bedeutet, dass eine Wassermenge von

17,4 g/m3 abzüglich 15,4 g/m3, also insgesamt 2 g/m3,

als Tauwasser ausfällt und außerdem eine relative Luftfeuchte von 100 % vorliegt.

 

Aus den oben beschriebenen Ausführungen ergibt sich auch, dass das sogenannte

„Temperieren”

eines gering oder gar nicht beheizten Raumes durch Offenlassen der Türen zu normal beheizten Wohnräumen unbedingt vermieden werden muss.

Wenn beispielsweise Schlafräume tagsüber nicht beheizt werden, dann dürfen sie abends nicht durch Hineinlüften von warmer Luft aus den Nachbarräumen angewärmt werden. Besser ist in diesem Fall, die Türen geschlossen zu halten und die Räume separat einzeln zu beheizen. Besonders kritisch sind solche Räume, die keine eigene Heizungsmöglichkeit aufweisen und als Aufenthalts- oder Schlafraum genutzt werden.