Schimmelpilzarten gibt es über einhunderttausend, von denen einige für den Menschen sogar nützlich sind, zum Beispiel der Edelschimmel bei Käse. Auch bei der Produktion von bestimmten Arzneimitteln wird auf Schimmelpilze zurückgegriffen. Der größte Teil der Schimmelpilze stellt jedoch für den Menschen ein potenzielles Krankheitsrisiko oder Allergierisiko dar. Insbesondere Menschen mit geschwächter Immunabwehr, mit bronchialen Vorerkrankungen oder Kleinkinder und Babys sind davon betroffen.
Schimmelpilzbildungen können durch verschiedene Wirkungsweisen die Gesundheit von Menschen, die in belasteten Häusern oder Wohnungen leben, beeinflussen. Hierunter fallen vor allem folgende Auswirkungen:
Schimmelpilzbildungen können bei Menschen Allergien verursachen. Hiervon sind insbesondere solche Menschen betroffen, die bereits für Allergien sensibilisiert sind. Man muss damit rechnen, dass unter anderem folgende allergische Reaktionen ausgelöst werden:
Schimmelpilzbildungen können durch Stoffwechselprodukte oder durch Zellbestandteile bei Menschen toxische Wirkungen hervorrufen. Diese Giftstoffe werden als Mykotoxine bezeichnet. Hierbei ist es möglich, dass durch die in die Luft abgegebenen Wirkstoffe Krankheiten hervorgerufen werden, die vor allem die Lunge und die Haut oder auch innere Organe befallen. Diese Krankheiten werden in der Medizin mit dem Begriff Mykosen beschrieben.
Einige Schimmelpilze erzeugen auch durch ihre Stoffwechselvorgänge Gifte, die im menschlichen Körper Vergiftungen bewirken können. Für Innenräume von Wohnungen wird die Gefahr der Vergiftung durch Schimmelpilzbildungen jedoch nach der bisherigen Erfahrung als eher gering eingestuft, sie kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Durch Schimmelpilzbildungen können bei Menschen Infektionen hervorgerufen werden.
In Wohnungen mit Schimmelpilzbildungen muss mit muffigen oder modrigen Gerüchen gerechnet werden. Die Gerüche stammen aus Stoffwechselprodukten der Schimmelpilze. Diese an die Luft abgegebenen organischen Verbindungen werden als MVOC (microbial volatile organic compounds) bezeichnet. Durch Bestimmung der MVOC-Anteile in der Luft kann der Nachweis von nicht sichtbaren Schimmelpilzbildungen in geschlossenen Räumen erfolgen. Die Ausprägung dieser Erscheinungen lässt sich jedoch durch das individuelle Lüftungsverhalten beeinflussen.
Bei allen oben beschriebenen Belastungen durch Schimmelpilzbildungen ist die Auswirkung auf den Menschen von der individuellen Konstitution des jeweiligen Bewohners einer belasteten Wohnung sowie von der Art der aufgetretenen Schimmelpilzbildungen abhängig. Generell gilt, dass sowohl bei immungeschwächten Menschen als auch bei Menschen mit einer Sensibilisierung gegen Schimmelpilze mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gerechnet werden muss.
Wenn eine gesundheitliche Belastung vermutet wird, dann sollte auf jeden Fall eine Untersuchung durch einen Arzt erfolgen.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen von Menschen durch Schimmelpilzbildungen vor allem durch folgende Wirkungen auftreten:
Aufgrund des Krankheitsrisikos durch Schimmelpilze ist es wichtig, durch eine entsprechende Bauweise und durch entsprechendes Nutzerverhalten dem Auftreten von Schimmelpilzbildungen vorzubeugen. Wenn sich Schimmelpilze in Wohnungen bereits gebildet haben, dann müssen möglichst schnell Abhilfemaßnahmen durchgeführt und die Schimmelpilze vollständig entfernt werden. Hierbei kann es erforderlich werden, einen Sachverständigen heranzuziehen.
Bei der Sanierung einer durch Schimmelpilzbildungen belasteten Wohnung sollte ausschließlich auf Fachfirmen zurückgegriffen werden, die hierfür einschlägige Erfahrungen vorweisen. Außerdem muss verhindert werden, dass bei solchen Sanierungsmaßnahmen Bestandteile von Schimmelpilzen aus den befallenen Räumen in bisher nicht betroffene Räume verschleppt werden.
Zusätzlich können bei Schimmelpilzbildungen auch Bakterien auftreten. Hierdurch muss ebenso mit einem Gesundheitsrisiko gerechnet werden.
Beim Auftreten von Schimmelpilzbildungen in Wohnungen sollten möglichst umgehend folgende Maßnahme eingeleitet werden: