Bei dem Echten Hausschwamm handelt es sich um einen Röhrenpilz, der sich zuerst auf feuchtem Holz oder Holzwerkstoffen als Nährboden bildet und von dort aus auch Mauerwerk besiedeln kann. Im engeren Sinn zählt er nicht zu den Schimmelpilzen.
Das Holz muss für einen Anfangsbefall eine Holzfeuchte zwischen
etwa 20 und 40 Massen-%
aufweisen. Ausgehend von feuchtem Holz kann der Hausschwamm dann auch trockenes Holz besiedeln. Er ist in der Lage, das trockene Holz anzufeuchten und sich somit selbst günstige Lebensbedingungen zu schaffen.
Unter denjenigen Pilzen oder Schädlingen, die Holzbauteile befallen, ist der Echte Hausschwamm als einer der kritischsten einzustufen. Er ist in der Lage, auch Schüttungen, trockenes Mauerwerk, hohlräumigen Beton, Versorgungskanäle oder Leitungsschlitze zu durchwachsen und kann sich somit bei entsprechend günstigen Bedingungen von einem Raum in den anderen oder sogar von einem Stockwerk in das andere verbreiten.
Häufig bildet sich der Echte Hausschwamm in schlecht belüfteten Gewölbekellern, wobei er als ersten Nährboden Holzbauteile benötigt. Auch unbewohnte und/oder schlecht gelüftete Altbauten sind hausschwammgefährdet.
Bevorzugt entwickelt sich der Echte Hausschwamm in Zwischendecken, Hohlräumen oder hinter Wandbekleidungen und kann sich von hier aus auf versteckte Weise weiterverbreiten.
Aus der Literatur gehen folgende Wachstumsgeschwindigkeiten des Echten Hausschwamms hervor:
Die Ausbreitungsgeschwindigkeit ist unter anderem von
Holzzerstörende Pilze entwickeln sich in einem Temperaturbereich, der minimal bei etwa
2 bis 5 °C
und maximal bei etwa
35 bis 40 °C
liegt. Innerhalb dieses Bereiches hat jede Pilzart ein bestimmtes Optimum. Dabei liegt die höhere Wachstumsgeschwindigkeit im mittleren Temperaturbereich.
Die optimale Wachstumstemperatur des Echten Hausschwamms liegt bei etwa 20 °C.
Der Echte Hausschwamm muss in jedem Fall unverzüglich beseitigt werden. Die Bekämpfung des Echten Hausschwamms darf nur von einer Fachfirma durchgeführt werden, die Erfahrung auf diesem Fachgebiet hat.
Hierbei muss das Merkblatt 1–2–05, „Der Echte Hausschwamm – Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende und bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis”, herausgegeben vom Wissenschaftlich-Technischen Arbeitskreis für Denkmalpflege und Bauwerksanierung e. V., beachtet werden.
Zusätzlich muss dafür gesorgt werden, dass der Feuchtenachschub des Pilzes dauerhaft unterbunden wird. Hierzu müssen häufig zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen an den betroffenen Räumen ergriffen werden. Außerdem können Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftung erforderlich werden.
In einigen Bundesländern ist der Hausschwammbefall meldepflichtig. Im Zweifelsfall ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde hinzuzuziehen.