Alle Maßnahmen gegen Schimmelpilzbildungen müssen darauf abzielen, die Feuchtigkeit an oder in Bauteilen zu reduzieren, um somit den Schimmelpilzen ihre Lebensgrundlage zu entziehen. Hierbei können zum einen bauliche Maßnahmen an dem Gebäude erforderlich werden, wie der Einbau einer Abdichtung oder einer Wärmedämmung, zum anderen kann es auch notwendig sein, dass die Bewohner Änderungen in ihrem Verhalten vornehmen. Hierunter ist zu verstehen, dass durch ausreichendes Heizen und Lüften für ein hygienisches Raumklima gesorgt wird.
In vielen Fällen überlagern sich nutzungsbedingte und baulich bedingte Ursachen, sodass bauliche Maßnahmen am Gebäude erforderlich werden und gleichzeitig die Bewohner ihre Art der Wohnungsnutzung ändern müssen.
Zur Beseitigung von Schimmelpilzbildungen ist es zwingend erforderlich, zuerst die Ursachen herauszufinden und diese zu beseitigen. Hierbei können bauliche Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel die Verbesserung des Wärmeschutzes von Außenbauteilen. Zusätzlich, oder in vielen Fällen auch als alleinige Maßnahme ausreichend, kann eine Umstellung der Nutzungsgewohnheiten durch die Bewohner erforderlich werden. Hierunter fallen Maßnahmen zur ausreichenden Lüftung und Beheizung der Wohnung.
Erst wenn diese Maßnahmen geklärt und durchgeführt sind, kann als weiterer Schritt eine dauerhafte Beseitigung der Schimmelpilzbildungen erfolgen. Eine alleinige Beseitigung der Schimmelpilzbildungen, ohne auch die Ursache zu beseitigen, bringt nur einen kurzfristigen Erfolg. Sie sind als provisorische Maßnahmen allenfalls dann sinnvoll, wenn die Durchführung von dauerhaften Instandsetzungsmaßnahmen nicht sofort erfolgen kann.
Zur Ursachenermittlung können folgende Untersuchungen erforderlich werden:
Bauliche Ursachen sind zum Beispiel:
Nutzungsbedingte Ursachen von Schimmelpilzbildungen in Wohnungen sind zum Beispiel: