Dauerhafte Instandsetzung

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen stellen nur prinzipielle Möglichkeiten zur Beseitigung von Schimmelpilzbildungen dar und müssen immer auf den speziellen Einzelfall angepasst werden.

Dauerhafte Maßnahmen zur Beseitigung von aufgetretenen Schimmelpilzbildungen sollten dann eingesetzt werden, wenn die Ursache der Schimmelpilzbildungen beseitigt worden ist. In diesem Fall sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Entfernen und Ersetzen von befallenen porösen Baustoffen, zum Beispiel müssen Tapeten und Putz entfernt und neu aufgebracht werden. Die entfernten Baustoffe müssen entsorgt wer­den. Bei geringen Mengen ist die Entsorgung über den Hausmüll ausreichend, ansonsten können Schuttstoffe auch auf eine Baustoffdeponie abgefahren werden.
  • Befallene Fugendichtstoffe in Sanitärräumen oder in Küchen müssen ersetzt werden.
  • Baustoffe mit glatten Oberflächen können abgewaschen und desinfiziert werden. 
  • Möbelstücke mit glatten Oberflächen können ebenfalls abgewaschen und desinfiziert werden.
  • Bei Möbelstücken mit textilen Oberflächen und/oder Polsterungen muss geprüft werden, ob eine Reinigung durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls müssen Möbelstücke, die einen intensiven Befall mit Schimmelpilzen aufweisen, entsorgt werden.
  • Entfernung des entstehenden Staubes mit einem Staubsauger. Der Staubsaugerbeutel sollte anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

Bei allen Arbeiten muss damit gerechnet werden, dass Sporen oder Schimmelpilzteile in der Wohnung freigesetzt und verteilt werden. Aus diesem Grunde sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Personen mit Allergien sollten nicht mit der Beseitigung von Schimmelpilzbildungen beauf­tragt werden.
  • Personen, die Instandsetzungsarbeiten bei intensivem Schimmelpilzbefall durchführen, sollten Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Hierzu gehören insbesondere Mundschutz, Schutz­brille und Arbeitsschutzhandschuhe.
  • Die zu behandelnden Bereiche sollten gegebenenfalls durch provisorische Trennwände mit Folien von den übrigen Bereichen abgetrennt werden, damit die Schimmelpilzbildungen nicht durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Räume verschleppt werden. Diese Maßnahmen dienen auch dazu, die Bewohner der betroffenen Wohnung, insbesondere Allergiker oder immungeschwächte Personen, während der Sanierung zu schützen.
  • Vor der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten sollten Lebensmittel, Kleidung, Kinderspiel­zeug, Pflanzen und andere bewegliche Gegenstände aus dem betroffenen Raum entfernt werden.
  • Nach Beendigung der Maßnahmen sollte in der gesamten Wohnung eine Feinreinigung durch­geführt werden.
  • Bei den Instandsetzungsarbeiten müssen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden.
  • Bei intensivem Befall ist es dringend empfehlenswert, eine Fachfirma mit der Beseitigung der Schäden zu beauftragen.

Die Beseitigung von Hausschwamm darf nur von Fachfirmen durchgeführt werden, die Erfah­rung auf diesem speziellen Fachgebiet aufweisen.