Räume, die deutlich kälter sind als der Rest der Wohnung (zum Beispiel Schlafzimmer oder ungenutzte Gästezimmer), dürfen nicht durch die offene Tür von anderen Räumen her mit beheizt werden.
Die Tür ist geschlossen zu halten. Die erforderliche Beheizung muss über den entsprechenden Heizkörper im jeweiligen Raum vorgenommen werden.
Die Lüftung eines solchen Raums muss ausschließlich durch die Fenster in dem Raum vorgenommen werden.