Räume, die zeitweilig nutzungsbedingt eine höhere Luftfeuchte aufweisen als die übrigen Räume der Wohnung (zum Beispiel Bad oder Küche), dürfen nicht über die benachbarten Räume gelüftet werden.
Vielmehr muss die Tür geschlossen gehalten werden.
Das Lüften muss über die jeweiligen Raumfenster oder bei innenliegenden Bädern über eine Lüftungsanlage erfolgen. - Kurzzeitig erzeugte große Wasserdampfmengen, wie sie zum Beispiel beim Kochen
oder Duschen entstehen, müssen sofort nach außen abgeführt werden. Sie dürfen sich nicht über offene Zimmertüren in der ganzen Wohnung verteilen.