Schadensfälle aus der Praxis
In einem Schlafzimmer waren Schimmelpilzbildungen an den Außenecken und Heizkörpernischen aufgetreten. Weiterhin lagen intensive Tauwasserbildungen an den Fensterscheiben vor. Ursache waren einen nicht ausreichende Lüftung der Wohnung.
In einer älteren Einraumwohnung mit 45 Quadratmeter Wohnfläche war Schimmel aufgetreten. Hierbei trat die Frage auf, ob die Schimmelpilzbildungen durch eine Überbelegung der Wohnung entstanden war.
Bei der Untersuchung verschiedener Balkone war zu erkennen, dass an den Randanschlüssen der Metallprofile offene Spalte sowie Putz- und Anstrichabplatzungen vorlagen. Hier kann Wasser in die Wandkonstruktion eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden führen. Dieser Mangel lag an einer Vielzahl an Balkonen vor.
Im Zuge der Untersuchung eines Schimmelbereiches an einer Außenwand im Wohnzimmer einer Wohnung trat die Frage auf, ob der Wärmeschutz der Wohnung ausreichend ist. Durch Berechnung des Wärmeschutzes zeigte sich, dass ein Schimmelpilzrisiko bestand.
In einer Wohnung im Erdgeschoss waren im Sockelbereich Schimmelpilzbildungen und Ränderbildungen an den Außenwänden aufgetreten.
Ursache war eine nicht fachgerechte Abdichtung des Außenwandsockels am Übergang zum Gelände.
Bei einem Wohngebäude aus dem Jahr 1960 war das Dachgeschoss als zusätzlicher Wohnraum ausgebaut worden.
Hierzu hatte man die Dacheindeckung erneuert, wobei zusätzlich auch eine Wärmedämmung von oben auf die Sparren aufgebracht worden war.
Da eine fachgerechte Luftdichtheitsschicht an der Innenseite des Dachgeschosses fehlte, waren im Bereich der Stöße der Wärmedämmplatten Tauwasser entstanden und Wasserabtropfungen aufgetreten.
Im Sockelbereich eines Abstellraums waren Feuchtigkeitsschäden durch Wasser entstanden. Ursache waren undichte Befestigungsstellen an der abgebrochenen Handbrause im Badezimmer. Durch die nicht abgedichteten Befestigungslöcher war in die Trennwand zwischen dem Abstellraum und dem Badezimmer Wasser hinein gelaufen und hatte in dem angrenzenden Abstellraum Schimmelpilzbildungen verursacht.
In das Flachdach eines bestehenden Gebäudes hatte man das bestehende Oberlicht durch ein neues Oberlicht ersetzt. In der darauffolgenden Heizperiode wurden dann an dem Oberlichtausschnitt Verfärbungen festgestellt.
Ursache war eine fehlende Luftdichtheitsschicht. Hierzu wäre der Einbau einer Dampfbremse erforderlich gewesen.
Die Hauseinführung eines Leerrohrs in den Technikraum eines Wohngebäudes war in offener Ausführung, das heißt, ohne zusätzliche Abdichtung in der Wandebene hergestellt worden. Dies ist nicht fachgerecht, es fehlt eine Abdichtung.
An der Wand unterhalb der Einführung des Leerrohrs waren Ablaufspuren von eingedrungenem Wasser aufgetreten.
Die Wohnungseingangstür wies eine Stahlzarge auf, welche von innen nach außen durchlief. Es war keine thermische Trennung im Zargenbereich vorhanden. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Wärmebrücke.