Wenn in einer Mietwohnung Schimmel auftritt, dann streiten sich häufig Vermieter und Mieter über die Anzahl der zumutbaren Lüftungsvorgänge. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurde inzwischen entschieden, dass zwei- bis dreimaliges Lüften zumutbar ist.
Bevor eine Beseitigung von Schimmelpilzen in Wohnungen durchgeführt werden soll, ist es zwingend erforderlich, zuerst die Ursachen herauszufinden und diese zu beseitigen.
Hierbei können zum einen bauliche Maßnahmen erforderlich sein, wie zum Beispiel die Verbesserung des Wärmeschutzes von Außenbauteilen. Zusätzlich, oder in vielen Fällen auch als alleinige Maßnahme ausreichend, kann eine Umstellung der Nutzungs- bzw. Lüftungsgewohnheiten durch die Bewohner notwendig sein.
Den Lüftungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Schimmelpilzbildungen schon immer notwendig waren, werden aktuell eine noch größere Bedeutung zur Vorbeugung gegen eine Infektion mit dem Virus Covid-19 zugeschrieben.
Tauwasser an einer Fensterscheibe und Schimmel an einem Fensterrahmen zeigen, dass die Luftfeuchte in der Wohnung zu hoch ist und dringend gelüftet werden muss.
Bei vollgestellten Fensterbänken ist keine Stoßlüftung möglich, so dass erfahrungsgemäß nur eine Kipplüftung durchgeführt wird. Dies ist aber weniger wirkungsvoll und deshalb zu vermeiden.