Schimmel in Wohnungen stellt immer wieder ein heiß diskutiertes Thema da. Häufig ist er auch Ursache von langwierigen Streitfällen und landen dann letztendlich vor Gericht. Dieses Problem tritt sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten immer wieder in Erscheinung. Alle Fälle haben jedoch gemeinsam, dass Feuchtigkeit längere Zeit auf die Bausubstanz eingewirkt haben muss. Somit zeigt sich, dass der alte Spruch „Wasser weg vom Bau”, nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.
Die Hauseinführung eines Leerrohrs in den Technikraum eines Wohngebäudes war in offener Ausführung, das heißt, ohne zusätzliche Abdichtung in der Wandebene hergestellt worden. Dies ist nicht fachgerecht, es fehlt eine Abdichtung.
An der Wand unterhalb der Einführung des Leerrohrs waren Ablaufspuren von eingedrungenem Wasser aufgetreten.
In einem neu erstellten Gebäude waren in ein Hanggeschoss von der Terrasse her Wassereintritte aufgetreten, welche dort zu einer Durchfeuchtung des Fußbodenaufbaus sowie zu Feuchtigkeitsschäden geführt hatten.
Ursache war ein fehlerhafter Anschluss der Abdichtung an die Terrassentür.
In einem über 100 Jahre alten Keller waren Feuchteschäden aufgrund einer fehlenden Abdichtung aufgetreten. zur Instandsetzung des Kellers können unterschiedliche Konzepte eingesetzt werden:
Abdichtung von außen
Abdichtung von innen
Einsatz eines Sanierputzes
In einem Vorbau eines Dauercampers waren am Dach Verfärbungen und Wasserflecken aufgetreten. Bei der Untersuchung zeigte sich, dass die Dachkonstruktion bauphysikalisch falsch ausgeführt worden war. Insbesondere fehlte eine Dampfsperre. Gleichzeitig waren aber auch Undichtigkeiten an der Dachfolie vorhanden.
Nach einem Wasserschaden durch einen undichten Heizkörperanschluss waren im Arbeitszimmer einer Wohnung hinter den Sockelleisten Schimmelpilzbildungen aufgetreten.
Da das Wasser auch in den Fußbodenaufbau eingedrungen war, musste beurteilt werden, ob ein Rückbau des Fußbodens notwendig ist.
In einer Wohnung waren an der Außenwand Schimmelpilzbildung aufgetreten. Meine Untersuchungen ergaben, dass die Außenwand keine fachgerechte Abdichtung an Erdreich aufwies.
Bei einem Wasserschaden in einem Gebäude müssen schnellstmöglich Notmassnahmen und Trocknungsmaßnahmen durchgeführt werden, um weitere Schäden zu vermeiden.
An einem älteren Geschäftsgebäude, welches zum Verkauf stand, waren verschiedene Feuchtigkeitserscheinungen vorhanden, deren Ursachen dem Verkäufer unbekannt waren.