Schimmel in Wohnungen stellt immer wieder ein heiß diskutiertes Thema da. Häufig ist er auch Ursache von langwierigen Streitfällen und landen dann letztendlich vor Gericht. Dieses Problem tritt sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten immer wieder in Erscheinung. Alle Fälle haben jedoch gemeinsam, dass Feuchtigkeit längere Zeit auf die Bausubstanz eingewirkt haben muss. Somit zeigt sich, dass der alte Spruch „Wasser weg vom Bau”, nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.
Die Überlagerung von mehreren Wärmebrücken führte zu Schimmelpilzbildungen in der Ecke eines Schlafzimmers. Unzulässige Wärmebrücken stellen bauliche Mängel dar.
Die Wohnungseingangstür wies eine Stahlzarge auf, welche von innen nach außen durchlief. Es war keine thermische Trennung im Zargenbereich vorhanden. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Wärmebrücke.
In der Erdgeschoss-Wohnung eines Mehrfamilienhaus war im Schlafzimmer Schimmel aufgetreten. Das Gebäude wies an der Außenseite ein Wärmedämm-Verbundsystem auf. Ursache der Schimmelpilzbildungen war eine unzureichende Beheizung in Kombination mit geringer Lüftung.
In der Heizperiode ist die ideale Zeit, um Wärmebrücken aufzuspüren. Mit Hilfe einer Infrarotkamera ist es möglich, an Außenwänden, Decken, Dächern oder sonstigen Außenbauteilen zerstörungsfrei kalte Stellen zu lokalisieren.
Hinter einem Wasserkasten in einer Toilette lagen Schimmelpilze vor. Eine innenseitig vorhandene Wärmedämmung war nicht hinter dem Spülkasten durchgeführt worden, so dass dort günstige Bedingungen für Schimmel entstanden.
An der zu einem Balkon orientierten oberen Außenecke eines Wohnzimmers waren direkt im dreidimensionalen Eckbereich Schimmelpilzbildungen aufgetreten. Hier lag eine Wärmebrücke vor.
Bevor eine Beseitigung von Schimmelpilzen in Wohnungen durchgeführt werden soll, ist es zwingend erforderlich, zuerst die Ursachen herauszufinden und diese zu beseitigen.
Hierbei können zum einen bauliche Maßnahmen erforderlich sein, wie zum Beispiel die Verbesserung des Wärmeschutzes von Außenbauteilen. Zusätzlich, oder in vielen Fällen auch als alleinige Maßnahme ausreichend, kann eine Umstellung der Nutzungs- bzw. Lüftungsgewohnheiten durch die Bewohner notwendig sein.
Glasbausteine mit geringem Wärmeschutz sind in Schwimmbädern, bei denen eine hohe Luftfeuchte zu erwarten ist, nicht geeignet.
Während der Nutzung können sich dort Schimmel und sogar Algen bilden.
An einem Oberlichtkranz von Oberlichtern in einem Flachdach waren Schimmelpilze sowie Wasserflecken festgestellt worden.
Meine Untersuchungen ergaben, dass die Ursache in einer Wärmebrücke des Oberlichts bestand.