Nach einem Wasserschaden durch einen undichten Heizkörperanschluss waren im Arbeitszimmer einer Wohnung hinter den Sockelleisten Schimmelpilzbildungen aufgetreten.
Da das Wasser auch in den Fußbodenaufbau eingedrungen war, musste beurteilt werden, ob ein Rückbau des Fußbodens notwendig ist.