In einer Wohnung im Erdgeschoss waren im Sockelbereich Schimmelpilzbildungen und Ränderbildungen an den Außenwänden aufgetreten.
Ursache war eine nicht fachgerechte Abdichtung des Außenwandsockels am Übergang zum Gelände.
Bei einem Wohngebäude aus dem Jahr 1960 war das Dachgeschoss als zusätzlicher Wohnraum ausgebaut worden.
Hierzu hatte man die Dacheindeckung erneuert, wobei zusätzlich auch eine Wärmedämmung von oben auf die Sparren aufgebracht worden war.
Da eine fachgerechte Luftdichtheitsschicht an der Innenseite des Dachgeschosses fehlte, waren im Bereich der Stöße der Wärmedämmplatten Tauwasser entstanden und Wasserabtropfungen aufgetreten.