Die Hauseinführung eines Leerrohrs in den Technikraum eines Wohngebäudes war in offener Ausführung, das heißt, ohne zusätzliche Abdichtung in der Wandebene hergestellt worden. Dies ist nicht fachgerecht, es fehlt eine Abdichtung.
An der Wand unterhalb der Einführung des Leerrohrs waren Ablaufspuren von eingedrungenem Wasser aufgetreten.
Im Keller kann an Lagergut Schimmel auftreten, wenn nicht ausreichend gelüftet wird, oder von außen eine große Menge Feuchtigkeit eintritt. Insbesondere Keller in älteren Gebäuden sind gefährdet.