Schimmel in Wohnungen stellt immer wieder ein heiß diskutiertes Thema da. Häufig ist er auch Ursache von langwierigen Streitfällen und landen dann letztendlich vor Gericht. Dieses Problem tritt sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten immer wieder in Erscheinung. Alle Fälle haben jedoch gemeinsam, dass Feuchtigkeit längere Zeit auf die Bausubstanz eingewirkt haben muss. Somit zeigt sich, dass der alte Spruch „Wasser weg vom Bau”, nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.
Bei einem Wohngebäude aus dem Jahr 1960 war das Dachgeschoss als zusätzlicher Wohnraum ausgebaut worden.
Hierzu hatte man die Dacheindeckung erneuert, wobei zusätzlich auch eine Wärmedämmung von oben auf die Sparren aufgebracht worden war.
Da eine fachgerechte Luftdichtheitsschicht an der Innenseite des Dachgeschosses fehlte, waren im Bereich der Stöße der Wärmedämmplatten Tauwasser entstanden und Wasserabtropfungen aufgetreten.
In das Flachdach eines bestehenden Gebäudes hatte man das bestehende Oberlicht durch ein neues Oberlicht ersetzt. In der darauffolgenden Heizperiode wurden dann an dem Oberlichtausschnitt Verfärbungen festgestellt.
Ursache war eine fehlende Luftdichtheitsschicht. Hierzu wäre der Einbau einer Dampfbremse erforderlich gewesen.
In einem nicht gedämmten und nicht belüfteten Dachgeschoss, welches als Lagerfläche genutzt worden war, waren Schimmelpilzbildungen an den Holzbalken aufgetreten.
Die Überprüfung der Luftdichtheit eines Gebäudes mit Hilfe eines Blower-Door-Messgeräts ist ein wichtiges Instrument, um Feuchteschäden und Schimmelpilzbildungen im Inneren von Bauteilen zu verhindern.
Leckagen in der Luftdichtheitsschicht führt dazu, dass warmfeuchte Luft aus dem Inneren von Gebäuden in Wände oder Decken eindringen kann. Diese Luft kühlt dabei ab, so dass dann Tauwasser auftreten und Schimmel sich bilden kann.
Leckagen an Gebäuden können mit Hilfe eines Blower-Door-Geräts und eines Nebelgenerators untersucht werden.