Schimmel in Wohnungen stellt immer wieder ein heiß diskutiertes Thema da. Häufig ist er auch Ursache von langwierigen Streitfällen und landen dann letztendlich vor Gericht. Dieses Problem tritt sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten immer wieder in Erscheinung. Alle Fälle haben jedoch gemeinsam, dass Feuchtigkeit längere Zeit auf die Bausubstanz eingewirkt haben muss. Somit zeigt sich, dass der alte Spruch „Wasser weg vom Bau”, nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.
Wasser weg vom Bau!
Das ist der wichtigste Grundsatz bei Gebäuden und Wohnungen.
Dabei kann das Wasser von außen oder von innen kommen. Auch die Nutzer können durch ihr Verhalten zu Feuchteschäden beitragen.
Bei der Untersuchung verschiedener Balkone war zu erkennen, dass an den Randanschlüssen der Metallprofile offene Spalte sowie Putz- und Anstrichabplatzungen vorlagen. Hier kann Wasser in die Wandkonstruktion eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden führen. Dieser Mangel lag an einer Vielzahl an Balkonen vor.
Bei einem Wohngebäude aus dem Jahr 1960 war das Dachgeschoss als zusätzlicher Wohnraum ausgebaut worden.
Hierzu hatte man die Dacheindeckung erneuert, wobei zusätzlich auch eine Wärmedämmung von oben auf die Sparren aufgebracht worden war.
Da eine fachgerechte Luftdichtheitsschicht an der Innenseite des Dachgeschosses fehlte, waren im Bereich der Stöße der Wärmedämmplatten Tauwasser entstanden und Wasserabtropfungen aufgetreten.
Die Überlagerung von mehreren Wärmebrücken führte zu Schimmelpilzbildungen in der Ecke eines Schlafzimmers. Unzulässige Wärmebrücken stellen bauliche Mängel dar.
Nach einer Abdichtungssanierung an einer Dachterrasse waren neue Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. Die Ursache war in einer nicht fachgerecht ausgeführten Abdichtung aus einer Flüssigfolie.
An einem neu erstellten Wohngebäude mit Doppelgarage hatten die Bewohner Feuchtigkeitserscheinungen an der Garagendecke in Form von Tauwasserbildungen und Schimmelerscheinungen festgestellt. Auch die daran angrenzenden Außenwände waren hiervon betroffen. Ursache war die sogenannte Neubaufeuchte durch Austrocknung der Umfassungsflächen.
Ein Fall aus der Praxis:
In einem Gewölbekeller wurde ein Holzpilz festgestellt, welcher bereits geblüht hatte. Bei der Untersuchung zeigte sich, dass ein Befall mit Echtem Hausschwamm vorlag.
Zur Klärung der Ursache wurde der Keller untersucht und anschließend ein Sanierungskonzept festgelegt.