Was war passiert?
An einem in Holzständerkonstruktion erstellten Wohngebäude waren in der Außenwand und der Terrassendecke holzzerstörende Pilzbildungen aufgetreten. Die Feuchtigkeitserscheinungen gingen von der ebenfalls in Holzkonstruktion erstellten Terrassenbrüstung aus.
Befunde beim Ortstermin
Bei meinem Ortstermin an dem Gebäude habe ich festgestellt, dass die Terrassenbrüstungen mit horizontalen Natursteinplatten abgedeckt waren. Es lag folgender Aufbau vor:
- Die Oberseite der Brüstung war mit einer Gipsfaserplatte abgedeckt. Hierauf hatte man zusätzlich Natursteinplatten aufgebracht. Eine Abdichtung war an der Oberseite der Terrassenbrüstung nicht vorhanden.
- Die Stöße der Natursteinplatten waren mit einem starren Fugenmörtel verfugt worden. Teilweise hatte sich der Fugenmörtel bereits herausgelöst, so dass ein offener Spalt vorlag.
- Außerdem waren in den Natursteinplatten offene Bohrlöcher vorhanden, die ehemals als Befestigungsstelle für Gegenstände dienten.
Bei den Terrassenbrüstungen handelt es sich um ein Bauteil, das analog einer Attika nach den Flachdachrichtlinien ausgeführt und abgedichtet werden muss, da es den Dachrand eines Flachdaches darstellt.
Die vorliegende Brüstungsabdeckung wies sowohl an den mit einem starren Mörtel ausgeführten Stoßstellen der Natursteinplatten untereinander als auch an den Kanten zwischen den vertikalen Brüstungsseiten und den Unterseiten der Brüstungsabdeckung Undichtigkeiten auf, an denen Wasser unter die Natursteinplatten gelangt und in die Konstruktion eingedrungen ist. Hier ist keine Abdichtung gegen Wassereintritte bei Witterungsbelastung vorhanden.
Von diesen Undichtigkeiten aus wurde die Terrassendecke sowie die darunterliegenden Außenwände durchfeuchten. Aufgrund der über mehrere Jahre einwirkenden Feuchtigkeit hat sich an der Holzkonstruktion holzzerstörende Pilzbildungen sowie in Teilbereichen auch der echte Hausschwamm gebildet.
Welche Folgerungen ergeben sich für die Praxis?
Auch dieser Bauschadensfall zeigt, wie wichtig eine fachgerechte Abdichtung an Gebäuden und hier insbesondere an Häusern in Holzkonstruktion ist.
Bei Feuchtigkeitsschäden in Holzhäusern muss immer damit gerechnet werden, dass sich der Echte Hausschwamm bildet, welcher nur sehr schwer zu bekämpfen ist. Dies kann soweit führen, dass ein Gebäude insgesamt aus technischen oder wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht mehr saniert werden kann, und deshalb ein Abriss notwendig wird. Als Grundlage für eine solche Entscheidung muss aber immer ein sicherer Nachweis erfolgen, ob ein solcher Hausschwammbefall vorliegt oder nicht. Hierfür müssen im Regelfall Proben aus den befallenen Stellen entnommen werden, die dann in einem Fachlabor mit speziellen Verfahren auf den Echten Hausschwamm untersucht werden.
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