Untersuchung des Abstellraums ohne Heizung
Von einem Mieter in einer Wohnung aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Schimmelerscheinungen in einem Abstellraum innerhalb der Wohnung gegenüber dem Vermieter angezeigt.
Bei der Untersuchung der Schimmelpilzbildungen in der betroffenen Wohnung zeigte sich, dass der Abstellraum neben der Küche lag, für die Lagerung von Lebensmitteln genutzt wurde und keine Heizung aufwies. Bei dem Abstellraum handelte es sich um eine sogenannte Speisekammer, wie sie früher häufig zur kühlen Lagerung von Lebensmitteln genutzt wurde.
In der Nordwand war außerdem ein kleines Fenster vorhanden.
Solche Speisekammern wurden vorwiegend an der Nordseite der Gebäude eingebaut, so dass sie nur wenig direkte Sonnenstrahlung abbekamen.
Laut Angaben beim Ortstermin wird dieses Zimmer auch ausschließlich als unbeheizter Abstellraum genutzt und auch nicht temporär, zum Beispiel durch eine Elektroheizlüfter, beheizt.
Im Abstellraum waren an folgenden Bereichen Schimmelpilzbildungen auf:
- Oberer Bereich der Nordwand an der Deckenkante.
- Geringe dunkle Verfärbungen an der Wand unterhalb der Fensterbank.
Schimmelursachen
Aufgrund der fehlenden Heizmöglichkeit in der Speisekammer stellt sich an den Innenseiten der Außenwände in der Heizperiode eine niedrige Oberflächentemperatur ein. Wenn nun feuchtwarme Luft aus der Küche in den Abstellraum gelüftet wird, dann gelangt diese Luft auch an die kalten Außenwände. Bei diesem Vorgang kühlt sich die Luft ab. Da kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als warme Luft, erhöht sich dort die relative Luftfeuchte, wodurch Tauwasserbildungen an den Außenwänden entstehen können.
Für die Schimmelpilzbildungen ist aber nicht zwingend Tauwasserbildung notwendig, hierfür ist es ausreichend, wenn an der inneren Wandoberfläche eine relative Luftfeuchte von 80 % vorliegt.
Diese Tauwasserbildung bzw. die hohe relative Luftfeuchte führt in der Folge zur Bildung von Schimmelpilzen an den Außenbauteilen, wobei die Erscheinungen zuerst an den wärmetechnisch ungünstigen Ecken und Kanten auftreten.
Notwendiges Heizen und Lüften des Abstellraums
Prinzipiell muss verhindert werden, dass in einen unbeheizten Raum Luft aus wärmeren Räumen hinein gelüftet wird. Türen zu unbeheizten Räumen müssen deshalb geschlossen gehalten werden und solche Räume dürfen ausschließlich durch Öffnen der Fenster in dem unbeheizten Raum selber gelüftet werden.
Insbesondere muss zusätzlich auch beachtet werden, dass in dem Fall, wenn in der Wohnung alte Fenster durch neue Fenster ausgetauscht werden, eine häufigere und längere Lüftung durch die Bewohner erforderlich ist.
Ursache hierfür ist die höhere Luftdichtheit der neuen Fenster im Vergleich zu den alten Fenstern und die dadurch reduzierte Infiltration durch Außenluft.
Muss der Mieter einen Radiator aufstellen?
Prinzipiell wäre es auch zusätzlich möglich, dass der Mieter in der Speisekammer eine temporäre Heizung aufstellt. Hierfür eigenen sich beispielsweise sogenannte Ölradiatoren oder Elektroheizlüfter.
Ob aus dem Mietvertrag jedoch eine solche Pflicht abgeleitet werden kann, ist immer im Einzelfall zu betrachten und kann nicht pauschal beurteilt werden. Meist handelt es sich hierbei um eine Rechtsfrage.
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