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Die Heizung muss frei sein

Schimmel in einer Souterrainwohnung

In einer Souterrainwohnung waren an den Außenwänden hinter einem Ecksofa im  Sockelbereich Schimmelpilzbildungen aufgetreten, welche sich etwa 0,5 m nach oben zogen. Laut Angabe sollen die Südwand und teilweise auch die Westwand bereits einmal neu tapeziert und gestrichen worden sein.

An der Außenwand lag hinter der Tapete Schimmel vor.
An der Außenwand lag hinter der Tapete Schimmel vor.
An der Außenwand lag hinter der Tapete Schimmel vor.
An der Außenwand lag hinter der Tapete Schimmel vor.

Meine Feuchtigkeits-Untersuchungen ergaben, dass die betroffenen Wandbereiche trocken waren, so dass von außen eintretendes Wasser ausgeschlossen werden konnte.

Außerdem war an der Wandaußenseite eine Wärmedämmung angebracht, es lagen somit auch keine unzulässigen Wärmebrücken vor.

Beheizungssituation

Bei der weiteren Untersuchung zeigte sich, dass etwa in der Mitte der Außenwand unterhalb der Fensterelemente ein Heizkörper vorhanden war. Vor dem Heizkörper hatte man eine Tischplatte gelagert, welche einen großen Teil der Heizkörperfläche abdeckte. Zusätzlich befanden sich vor dem Heizkörper zwei Kommoden.  

Der Thermostat des Heizkörpers war etwa auf die Stufe „Frostschutz“ eingestellt. Dies bedeutet, dass das Wohnzimmer beim Ortstermin nahezu unbeheizt war. 

Weiter zeigte sich, dass der Heizkörperthermostat intensiv verschmutzt war, so dass eine fachgerechte Funktion des Heizkörpers nicht sichergestellt war.

Der Heizkörper war mit einer Tischplatte abgedeckt.
Der Heizkörper war mit einer Tischplatte abgedeckt.
Der Thermostat war auf Frostschutz eingestellt.
Der Thermostat war auf Frostschutz eingestellt.
Der Thermostat des Heizkörpers war verschmutzt.
Der Thermostat des Heizkörpers war verschmutzt.

Beurteilung

Die oben beschriebene Beheizungssituation führte dazu, dass die Wohnung und insbesondere die kritischen Bodenwandbereiche nicht ausreichend beheizt werden konnten. Durch die vorliegende konnte der Heizkörper seine Wärme durch Strahlung und Konvektion nicht fachgerecht und nicht in ausreichender Weise an den Raum abgeben. Hierdurch war die Beheizung des Raums eingeschränkt und es war nicht möglich, die kritischen Außenwandbereiche ausreichend zu erwärmen. Dies stellte eine nutzungsbedingte Ursache der Schimmelpilzbildungen dar.

Zusätzlich trug auch die eingeschränkte Beheizung der Wohnung zu den Schimmelpilzbildungen bei.

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