Schimmelgefahr durch fehlerhafte Putzanschlüsse
Bei der Untersuchung einer Wohnanlage zeigte sich, dass die Balkone unterhalb der Balkongeländer am Balkonrand jeweils ein Metallprofil aufwiesen.
Es war zu erkennen, dass an den Randanschlüssen der Metallprofile offene Spalte sowie Putz- und Anstrichabplatzungen vorlagen. Hier kann Wasser in die Wandkonstruktion eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden führen. Dieser Mangel lag an einer Vielzahl an Balkonen vor.
Weiterhin war zu erkennen, dass teilweise der Anschluss der Klinkerriemchen an das Metallprofil des Balkonrands nicht fachgerecht abgedichtet war.
Beurteilung
Der seitliche Putzanschluss zu den Metallprofilen an den Balkonrändern sowie der Anschluss des Metallprofils an die Klinkerriemchen waren nicht fachgerecht ausgebildet. Hier kann Wasser in die Wand eindringen und zu Feuchtigkeitsschäden führen. Teilweise lagen auch bereits Putz- und Anstrichabplatzungen vor.
Hier besteht ein technischer Mangel des Putzanschlusses.
Zuordnung der Verantwortlichkeit
Der nicht fachgerecht hergestellte Anschluss des Außenputzes an die Seitenkanten der Metallprofile stellt einen Mangel des ausführenden Handwerkers, Gewerk Putz- und Stuckarbeiten, dar.
Hinsichtlich des Anschlusses zwischen dem Außenputz und den Seitenkanten der Metallprofile wäre auch eine eindeutige planerische Vorgebe erforderlich gewesen. Eine solche Planung konnte mir nicht vorgelegt werden. Aus diesem Grunde liegt auch eine Verantwortlichkeit des Planers vor.
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