In einem Wohnzimmer war Schimmel aufgetreten
Im Zuge der Untersuchung eines Schimmelbereiches an einer Außenwand im Wohnzimmer einer Wohnung trat die Frage auf, ob der Wärmeschutz der Wohnung ausreichend ist.
Die Untersuchung hatte ergeben, dass an der Außenwand in den freien Wandbereichen großflächig Schimmel aufgetreten war.
Untersuchungen vor Ort
Beim Ortstermin habe ich bei einer Öffnung des Innenputzes an der Außenwand festgestellt, dass ein Mauerwerk aus Porenbetonsteinen vorlag. Bei Porenbeton handelt es sich um einen dampfgehärteten, massiven Baustoff mit einer Rohdichte von etwa 500 bis 800 kg/m³, der im allgemeinen aus den Rohstoffen Branntkalk, Wasser und Quarzsand hergestellt wird. Auf dieser Grundlage bin ich von folgendem Wandaufbau ausgegangen (von außen nach innen):
• Innenputz, Dicke: 1,0 cm.
• Mauerwerk aus Porenbetonsteinen, Dicke: 24 cm.
• Außenputz, Dicke: 2,0 cm (Annahme).
Berechnung des Wärmeschutzes der Außenwände
Aus der zum Bauzeitpunkt im Jahr 1990 gültigen DIN 4108, Teil 4, Wärmeschutz im Hochbau, Wärme- und feuchteschutztechnische Kennwerte, Ausgabe 1985, geht hervor, dass im Jahr der Erstellung des betroffenen Gebäudes sogenannte Porenbetonsteine mit einer Rohdichte zwischen 500 kg/m3 und 800 kg/m3 verwendet wurden. Je nach Rohdichte wiesen diese Steine nach der damals geltenden Norm einen Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit von 0,22 W/(mK) bis 0,29 W/(mK) auf.
Legt man die oben genannten Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit des Mauerwerks sowie einen Gipsputz als Innenputz und einen Kalkzementputz als Außenputz zugrunde, dann ergeben sich folgende Wärmedurchlasswiderstände der Außenwände:
Rohdichte des Mauerwerks |
Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit der „Porenbetonsteine“ |
Wärmedurchlasswiderstand der Außenwände |
500 kg/m3 |
0,22 W/(mK) |
1,12 (m2K)/W |
800 kg/m3 |
0,29 W/(mK) |
0,85 (m2K)/W |
Setzt man weiter zur Beurteilung des Wärmeschutzes die zum Zeitpunkt der Bauerstellung geltenden Mindestanforderungen nach DIN 4108 aus dem Jahr 1981 an, dann muss der Wärmedurchlasswiderstand der Außenwände mindestens
0,55 (m2K)/W
betragen. Unabhängig von der Rohdichte des vorhandenen Mauerwerks aus Porenbetonsteinen wird gemäß meinen bauphysikalischen Berechnungen der mindestens erforderliche Wärmedurchlasswiderstand von 0,55 (m2K)/W durch die Außenwände mit vorhandenen Werten von
0,85 (m2K)/W bis 1,12 (m2K)/W
eingehalten. Der nach DIN 4108, Ausgabe 1981, erforderliche Mindestwärmeschutz der Außenwände wird somit erfüllt. Aus der Erfahrung hat sich aber gezeigt, dass an solchen Außenwänden, wie oben beschrieben, trotz der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen an den Mindestwärmeschutz es dennoch häufig zu Schimmelpilzbildungen kommt. Hierbei können unter anderem folgende nutzungsbedingte Faktoren allein oder in Kombination eine Rolle spielen:
- Ungünstige Möblierung, zum Beispiel Aufstellen eines Schrankes oder eines Betts ohne Hinterlüftung vor einer Außenwand.
- Unzureichende Beheizung, zum Beispiel Beheizung auf eine Temperatur deutlich geringer als 20 °C.
- Beheizung von kühleren Räumen durch Offenlassen der Türen zu wärmeren Räumen.
- Unzureichende Lüftung der Räume.
- Lüftung von Badezimmern nach der Nutzung in das Innere der Wohnung.
- Trocknung von Wäsche innerhalb der Wohnung.
Beurteilung der Schimmelursachen
Durch Erfüllung der oben genannten Anforderungen an den Mindestwärmeschutz wird noch keine ausreichende Sicherheit gegen Schimmelpilzbildungen auch bei ungünstigen Nutzungsbedingungen erzielt. Aus diesem Grunde wurde in der Zwischenzeit im Rahmen von mehreren Überarbeitungen der DIN 4108 die Anforderung an den Mindestwärmeschutz von Außenwänden deutlich erhöht.
Die aktuell gültige Anforderung an den Mindestwärmeschutz von Außenwänden beträgt gemäß DIN 4108-2: 2013-03, zurzeit folgenden Wert:
Der Wärmedurchlasswiderstand R muss einen Wert größer oder gleich 1,2 (m2K)/W aufweisen.
Die oben genannte aktuelle Anforderung an den Mindestwärmeschutz wird von der vorhandenen Außenwandkonstruktion mit einem berechneten Wertebereich zwischen
0,85 (m2K)/W und 1,12 (m2K)/W
nicht erfüllt. Dies bedeutet, dass zwar der zum Bauzeitpunkt einzuhaltende Mindestwärmeschutz erfüllt wird, bei ungünstigen Nutzungsbedingungen aber mit Schimmel gerechnet werden muss.
Die Außenwände weisen ein Schimmelpilzrisiko auf
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Außenwände des untersuchten Gebäudes in der Fläche einen solchen Mindestwärmeschutz aufweisen, der die im Jahr der Herstellung (1990) geltende Mindestanforderung erfüllt. Sie entsprechen hinsichtlich des Wärmeschutzes einem zum Bauzeitpunkt üblichen Standard, das heißt, die damals geltenden anerkannten Regeln der Technik werden erfüllt. Trotzdem handelt es sich um eine Bauweise mit hohem Schimmelpilzrisiko, da der Mindestwärmeschutz nach den heutigen Maßstäben nicht erfüllt wird.
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