Vorliegende Situation
Bei einem Wohngebäude aus dem Jahr 1960 war das Dachgeschoss als Wohnraum ausgebaut worden.
Hierzu war die Dacheindeckung erneuert worden, wobei man zusätzlich auch eine Wärmedämmung von oben auf die Sparren aufgebracht hatte.
Hinsichtlich der Art und Dicke der Wärmedämmung waren von einem Energieberater Vorgaben gemacht worden.
Zustand der Aufsparrendämmung des Daches
Auf den Sparren lag oberseitig sichtbar eine Aufsparrendämmung vor. Hierbei handelte es sich um 160 mm dicke Wärmedämmstoffplatten aus Polystyrol-Hartschaum mit einer Kaschierung aus Aluminiumfolie (Bilder 1 bis 3). Die Wärmedämmstoffplatten waren stumpf gestoßen, wobei an den Kanten eine Nut- und Feder- Verbindung vorhanden war. Eine zusätzliche Luftdichtheitsschicht war raumseitig der Wärmedämmung nicht vorhanden.
Aufgetretene Feuchtigkeitserscheinungen
Bereits in der ersten Winterperiode nach dem Einbau der Wärmedämmung war an den Fugenstößen der Wärmedämmstoffplatten Feuchtigkeit festgestellt worden und es war zu Abtropfungen auf den Fußboden gekommen.
Im Nachgang waren die Stöße der Wärmedämmstoffplatten von der Dachdeckerfirma zusätzlich mit Ortschaum verfüllt worden.
Laut Angabe sollen aber auch danach in den Winterperioden erneut Feuchtigkeitserscheinungen an den Fugenstößen der Wärmedämmstoffplatten aufgetreten sein.
Ursache der Abtropfungen
Das Dachgeschoss wies eine offene Treppenverbindung zum Erdgeschoss auf, so dass Luft aus dem Wohnbereich auch in das Dachgeschoss hineingelangen konnte.
Da die Fugenspalte zwischen den Wärmedämmstoffplatten nicht luftdicht waren und zusätzlich auch keine Luftdichtheitsschicht vorlag, konnte die Luft die Wärmedämmschicht an den Fugenstößen durchströmen. Bei diesem Vorgang kühlte sich die Luft ab. Hier lagen Leckagen vor. Da kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als warme Luft, kam es bei diesem Vorgang zu Tauwasserbildungen innerhalb der Fugenspalte. Dieses Tauwasser lief in den Fugenspalten zur Dachinnenseite und konnte dann an der Innenseite der Wärmedämmung nach unten abtropfen.
Zusammenfassend zeigte sich, dass raumseitig der Wärmedämmung eine Luftdichtheitsschicht fehlte, wodurch Tauwasserbildungen innerhalb der Stoßfugen der Wärmedämmstoffplatten entstanden. Dieses Tauwasser lief nach innen und tropfte von dort nach unten ab.
Hinweispflicht der Dachdeckerfirma
Es wäre zu erwarten gewesen, dass die ausführende Dachdeckerfirma, bei der es sich um eine Fachfirma für Dachdeckerarbeiten handelte, auf das Fehlen einer Luftdichtheitsschicht innerhalb des Dachaufbaus hinweist. Ein solcher Hinweis an den Bauherrn durch die Dachdeckerfirma war laut Angabe aber nicht erfolgt.
Hinweispflicht des Energieberaters
Weiter wäre zu erwarten gewesen, dass auch der Energieberaterin, welcher Vorgaben hinsichtlich der erforderlichen Wärmedämmung gemacht hat und den Bauherrn auch bei der Abnahme der Dachdeckerarbeiten unterstützt hatte, auf das Fehlen einer Luftdichtheitsschicht innerhalb des Dachaufbaus hinweist. Ein solcher Hinweis an den Bauherrn durch den Energieberater war aber nicht erfolgt.
Sanierungsoption
Für die Funktionsfähigkeit einer Dachkonstruktion sowie generell von Außenbauteilen ist es wichtig, dass eine zuverlässig funktionierende Luftdichtheitsschicht eingebaut wird, die man üblicherweise raumseitig der Wärmedämmung anordnet. Meist wird die Funktion der Luftdichtheitsschicht von der Dampfbremse oder Dampfsperre übernommen. In Dachkonstruktionen aus Holz werden hierfür überwiegend Kunststofffolien eingesetzt. In manchen Fällen werden die Funktionen der Dampfsperre und der Luftdichtung auch von unterschiedlichen Schichten erfüllt.
Bei Löchern oder Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht kann aufgrund von Luftdruckunterschieden am Gebäude warme und feuchte Luft aus dem Wohnbereich in die Dachkonstruktion bzw. in das Außenbauteil eindringen. Hierbei muss in der Konstruktion mit Tauwasserbildung gerechnet werden. Tauwasserbildung durch Konvektion (Luftströmung) kann ein Vielfaches derjenigen Tauwassermenge betragen, welche durch Wasserdampfdiffusion maximal möglich ist. Dieses Tauwasser kann zu Durchfeuchtungen und zu Schimmelpilzbildungen in dem Bauteil führen.
Es ist deshalb erforderlich, dass die Luftdichtheitsschicht im Bereich von Anschlüssen, Überlappungen und Durchdringungen luftdicht ausgebildet wird. Außerdem können durch Luftundichtigkeiten unkontrollierte Wärmeverluste entstehen, welche zu einem erhöhten Wärmebedarf und zu unbehaglichen Luftzugerscheinungen führen können. Die Luftdichtheit von Außenbauteilen ist zur Verhinderung von Wärmeverlusten über die Außenflächen und zur Verhinderung von Schäden an der Konstruktion wichtig.
Probleme bei der Luftdichtheit ergeben sich häufig dann, wenn Installationen (Kabel, Rohre etc.) durch die Luftdichtheitsschicht geführt werden. Ein luftdichter Anschluss der Luftdichtheitsschicht an solche Installationen ist nur mit erhöhtem Aufwand möglich und wird in der Praxis deshalb häufig nicht fachgerecht ausgeführt. Aus diesem Grunde hat es sich bewährt, dass an der Innenseite des Daches eine eigene Ebene für die Führung von Installationen vorgesehen wird, zum Beispiel zwischen Luftdichtheitsschicht und Raumbekleidung. In dieser Ebene können dann auch eventuell später noch erforderliche Nachinstallationen eingebaut werden.
Im Folgenden beschreibe ich stichwortartig ein Konzept zur Herstellung einer Luftdichtheitsschicht:
a. Anbringen einer Luftdichtheitsfolie an der gesamten Dachfläche an der Unterseite der Sparren sowie an der Unterseite der querverlaufenden Holzträger im Dachspitz.
b. Alle Überlappungen der Luftdichtheitsfolie müssen mit geeigneten Klebbändern luftdicht miteinander verklebt werden.
c. An den Durchdringungen der Luftdichtheitsfolie durch Installationen oder Kabel müssen geeignete Formteile oder Manschetten verwendet werden, um die Durchtrittspunkte luftdicht herzustellen.
d. Im Bereich der Anschlüsse der Luftdichtheitsfolie an das Mauerwerk muss das Mauerwerk innenseitig luftdicht verputzt sein. Ein Anschluss an unverputztes Mauerwerk ist nicht zulässig.
e. Raumseitige Anschlüsse von Bahnen können zum Beispiel durch Einputzen oder durch die Kombination von Latten oder Profilen und vorkomprimierten Dichtbändern oder Latten oder Profilen und Klebemassen gesichert werden. Anpresslatten und -profile zur Sicherung von Anschlüssen sind so zu befestigen, dass sie auf Dauer funktionstüchtig sind.
f. Im Bereich des Treppenaufgangs muss die Luftdichtheitsfolie beidseitig an die Sparren im Bereich oberhalb der Trennwände angeschlossen werden. Weiter muss der flächige Dachbereich oberhalb des Treppenaufgangs ebenfalls eine Luftdichtheitsfolie erhalten. Dachbereiche ohne Luftdichtheitsfolie sind nicht zulässig.
g. Die Luftdichtheitsfolie muss luftdicht an die Dachfenster angeschlossen werden.
h. Anbringen einer Gipskartonbekleidung auf einer Lattung als Raumabschluss.
Weitere Hinweise:
Der Schallschutz der Dachfläche kann durch die Einlage einer zusätzlichen Mineralfaserschicht in den Sparrenzwischenraum verbessert werden. Der Bauherr muss über diese Maßnahme entscheiden.
Um eine ausreichende Luftdichtheit zu erzielen, sind Maßnahmen und begleitende Überprüfungen der Einzelgewerke in der Ausführungsphase zweckmäßig (Eigen- oder Fremdüberwachung).
Bei allen Leistungen müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Außerdem müssen die technischen Merkblätter der eingesetzten Werkstoffe beachtet werden.
Alle Leistungen müssen geplant und durch eine Fachfirma ausgeführt werden. Die Planung kann auch durch entsprechend ausgebildete Mitarbeiter einer geeigneten Fachfirma erfolgen.