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Feuchter Keller im Altbau

Wassereintritte von außen und aufsteigende Feuchte

Bei der augenscheinlichen Untersuchung eines Kellers aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts war zu erkennen, dass sowohl in den Sockelbereichen, als auch in den flächigen Wandbereichen umfangreiche Feuchtigkeitserscheinungen in Form von

  • Putzabplatzungen
  • Anstrichabplatzungen
  • Salzausblühungen und
  • Zerstörung der Struktur des Fugenmörtels
  • Schimmelpilzbildungen

vorhanden waren:

Kellergeschoss: nahezu alle Wände des Kellers wiesen an den Innenseiten Feuchteschäden auf.
Nahezu alle Wände des Kellers wiesen an den Innenseiten Feuchteschäden auf.
Kellergeschoss: die Innenwände wiesen Schäden durch aufsteigende Feuchte auf.
Kellergeschoss: die Innenwände wiesen Schäden durch aufsteigende Feuchte auf.
Kellergeschoss: die Innenwände wiesen Schäden durch aufsteigende Feuchte auf.
Kellergeschoss: die Innenwände wiesen Schäden durch aufsteigende Feuchte auf.

 

Meine Messungen des Feuchtigkeitsgehalts an den Wänden ergab Werte bis zu

100 Digits.

Dies bedeutet, dass nahezu die gesamten Außenwände des Kellers nass waren. Die Befunde zeigten, dass vom Erdreich her Wasser in die Außenwände eingetreten war und dort die oben beschriebenen Feuchtigkeitsschäden verursacht hatte.

 

Weiter zeigte sich, dass an den Sockelbereichen der Innenwände ebenfalls Feuchtigkeitserscheinungen in Form von PutzabplatzungenAnstrichabplatzungen, Salzausblühungen und Zerstörung der Struktur des Fugenmörtels aufgetreten waren. Diese Befunde zeigten, dass auch von unten her aufsteigende Feuchtigkeit in die Wände des Untergeschosses hinein transportiert worden war und dadurch Feuchtigkeitsschäden hervorgerufen hatte.

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Beurteilung

Zusammenfassend zeigten die Befunde, dass das Gebäude im Bereich des Untergeschosses weder eine funktionsfähige vertikale Abdichtung gegen Feuchtigkeit vom seitlich anstehenden Erdreich her noch eine funktionsfähige horizontale Abdichtung gegen von unten her aufsteigende Feuchtigkeit aufwies.

Mögliche Sanierungsmaßnahmen

Konzept 1: Abdichtung von außen

Bei einer Abdichtung von außen sind folgende Abdichtungsmaßnahmen notwendig:

  1. Freilegen der Außenwände bis zum Fundament und Herstellung eines geeigneten Arbeitsraums.
  2. Aufbringen einer Putzschicht als Ausgleichsschicht.
  3. Aufbringen einer vertikalen Wandabdichtung zum Erdreich auf der gesamten Wandhöhe.
  4. Herstellung einer horizontalen Wandabdichtung am Fußpunkt der Außenwände oberhalb der Bodenplatte, zum Beispiel durch chemische Injektage.
  5. Herstellung einer horizontalen Wandabdichtung am Fußpunkt der Innenwände oberhalb der Bodenplatte, zum Beispiel durch chemische Injektage.
  6. An denjenigen Wänden, welche nicht von außen erreicht werden können, muss eine horizontale Wandabdichtung am Anschluss an die Kellerdecke, zum Beispiel durch chemische Injektage, eingebracht werden. Diese Abdichtungsschicht muss an den Rändern nach unten geführt und dort dicht an die horizontale Abdichtung am Fußpunkt der Außenwände oberhalb der Bodenplatte angeschlossen werden.
  7. Anbringen einer vertikalen Schutzschicht/Dränschicht an der Außenseite der Abdichtung.
  8. Gegebenenfalls Herstellung einer Dränage. Hierzu muss eine baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.
  9. Wiederverfüllung des Arbeitsraums.
  10. Wiederherstellung des Geländes/Gartens/Gehbelags.

Konzept 2: Abdichtung von innen

Bei einer Abdichtung von innen sind folgende Abdichtungsmaßnahmen notwendig (siehe auch Abbildung:

  1. Entfernung des schadhaften Innenputzes bis auf den tragenden Bereich.
  2. Aufbringen einer Ausgleichsputzschicht.
  3. Aufbringen einer mineralischen Dichtungsschlämme an der Wandinnenseite. Die Dichtungsschlämme muss beständig gegen rückseitige Durchfeuchtung sein. Bei der Kellernutzung muss zuverlässig und dauerhaft dafür gesorgt werden, dass keine Beschädigung der Dichtungsschlämme entsteht.
  4. Herstellung einer horizontalen Wandabdichtung der Außenwände am Anschluss an die Kellerdecke, zum Beispiel durch chemische Injektage (siehe auch Abbildung 5). Diese Abdichtung muss zuverlässig und dauerhaft verhindern, dass Wasser an die Auflagerpunkte der Holzbalken der Decke gelangt.

Konzept 3: Sanierputz an der Innenseite

Bei der dritten möglichen Instandsetzungsart sind folgende Maßnahmen erforderlich, wobei der Keller in diesem Fall als nicht abgedichtetes Geschoss belassen wird:

  1. Entfernung des schadhaften Innenputzes.
  2. Aufbringen einer Ausgleichsputzschicht.
  3. Aufbringen eines Sanierputzes nach WTA an der Wandinnenseite. In diesem Fall weisen die Wände keine vertikale Abdichtung auf. Der Sanierputz sorgt aber dafür, dass die von außen nach innen transportierten Salze nicht an den Wandinnenseiten, sondern im Porenraum des Sanierputzes kristallisieren. - Je nach Menge der nach innen transportierten Salze kann es erforderlich werden, den Sanierputz in Abständen von etwa 5 bis 15 Jahren zu reparieren oder neu aufzubringen.
  4. Herstellung einer horizontalen Wandabdichtung am Anschluss an die Kellerdecke, zum Beispiel durch chemische Injektage. Diese Abdichtung muss zuverlässig und dauerhaft verhindern, dass Wasser an die Auflagerpunkte der Holzbalken der Decke gelangt.

 

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