Untersuchungsbefunde
Bei der Untersuchung eines Neubaus stellte ich an den Fenstern fest, dass an den dreidimensionalen Eckanschlüssen zwischen Fensterbank, Fensterleibung und Fensterrahmen offene Stellen vorlagen, an denen mit einer Schieblehre bis zum dahinter liegenden Wandaufbau bzw. bis zur Wärmedämmung getieft werden konnte. An diesen Stellen fehlte eine fachgerechte Abdichtung, so dass dort Wasser in die Konstruktion eindringen konnte.
Vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg wurde im Jahr 2011 die Richtlinie „Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsysteme und Trockenbau“ herausgegeben. Aus dieser Richtlinie geht hinsichtlich der Anschlüsse von Fensterbänken folgendes hervor:
Besondere Aufmerksamkeit ist der Ecke zwischen Fensterbank, Rollladenführungsschiene und Fenster zu widmen. Da das Verfüllen mit Dichtstoff nicht einem Gewerk direkt zugeordnet werden kann, hat die Beauftragung situationsbedingt zu erfolgen. Diese notwendige Abdichtungsmaßnahme stellt eine gesondert zu beauftragende Leistung dar.
Beurteilung
An den dreidimensionalen Eckanschlüssen zwischen Fensterbank, Fensterleibung und Fensterrahmen fehlte die Abdichtung. Hier liegt ein technischer Mangel vor.
An diesen Stellen kann Wasser in die Wandkonstruktion eindringen und dann zu Feuchtigkeitsschäden, insbesondere Schimmelpilzbildungen führen.
Zuordnung der Verantwortlichkeit
Die fehlende Abdichtung an den dreidimensionalen Eckanschlüssen zwischen Fensterbank, Fensterleibung und Fensterrahmen stellt eine sogenannte „Gewerkelücke“ dar und hätte vom Planer einem Gewerk zugeordnet werden müssen. Hierzu wäre eine entsprechende Planung notwendig gewesen.
Eine solche Planung war jedoch nicht durchgeführt worden. Aus diesem Grunde liegt hierfür eine Verantwortlichkeit des Planers vor.
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