Situation
Von einem Hausbesitzer wurden an der Luftseite einer Geländestützwand Läuferbildungen sowie Algenbildungen festgestellt.
An der Erdreichseite der Geländestützwand muss entsprechend der vorliegenden Hanglage des Gebäudes mit aufstauendem Sickerwasser und möglicherweise auch mit Hangschichtenwasser gerechnet werden.
Beim Ortstermin habe ich festgestellt, dass im westlichen Bereich der Stützwand etwa 0,6 m oberhalb des Geländes braune Verfärbungen und Läuferbildungen vorliegen (siehe obiges Bild). In diesem Bereich habe ich den Putz zur Untersuchung der Wandkonstruktion geöffnet Hierbei zeigte sich, dass die Wand aus einer Betonkonstruktion bestand.
Beurteilung
Im Bereich der Öffnungsstelle wies der Beton Poren und Lunker auf. Dies bedeutet, dass der Beton an dieser Stelle verarbeitungsbedingt eine Schwachstelle aufwies und auf einfachem Wege dort Wasser von der Rückseite her durch die Betonwand sickern konnte. Dieses Wasser trat an der Außenseite des Putzes heraus und lief dort nach unten ab. Hierdurch wurden die Läuferbildungen sowie die braunen Verfärbungen am Putz verursacht.
Es ist nicht bekannt, ob die an Erdreich grenzende Stützwand an der Rückseite im Bereich neben dem Wohngebäude eine Abdichtung aufweist. Eine fehlende Abdichtung führt aber dazu, dass Wasser, welches von der Rückseite her auf die Garagenstützwand einwirkt, an Fehlstellen (Poren und Lunker) oder an Rissen durch die Wand sickern kann.
Es ist ebenfalls nicht bekannt, ob die an Erdreich grenzende Stützwand an der Rückseite im Bereich neben dem Wohngebäude eine Abdichtung aufweist. Eine fehlende Abdichtung führt aber dazu, dass Wasser, welches von der Rückseite her auf die Garagenstützwand einwirkt, an Fehlstellen (Poren und Lunker) oder an Rissen durch die Wand sickern kann.
Laut Angabe liegt an der Rückseite der Geländestützwand keine Dränage vor. Hierdurch kann aufstauendes Sickerwasser oder Hangschichtenwasser auf die Wand einwirken und an Fehlstellen der Wand nach vorne hindurchsickern.
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