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Schimmel im Fußboden durch undichte Heizleitung

Wasserschaden durch undichten Heizkörperanschluss

Nach einem Wasserschaden durch einen undichten Heizkörperanschluss waren im Arbeitszimmer einer Wohnung hinter den Sockelleisten Schimmelpilzbildungen aufgetreten.

Schimmel hinter der Sockelleiste nach einem Wasserschaden
Schimmel hinter der Sockelleiste nach einem Wasserschaden

 

Bei der Messung des Feuchtegehalts der Wände war zu erkennen, dass die Wände bis in eine Höhe von etwa einem halben Meter nass waren.

Der Wandsockel war nass.
Der Wandsockel war nass.

Mit Wasser im Fußboden muss gerechnet werden

Am Fußboden lagen beim Ortstermin keine Öffnungen vor, so dass der Fußbodenaufbau nicht auf Schimmelpilzbildungen untersucht werden konnte.

 

Der Wasserschaden war etwa 6 Wochen vor dem Ortstermin aufgetreten, er war aber aufgrund des Schadensbildes vermutlich schon vor viel längerer Zeit entstanden. Aus diesem Grunde war, musste damit gerechnet werden, dass sich auch im Fußbodenaufbau bereits Schimmelpilze gebildet hatten. Solche Schimmelpilze können dazu führen, dass über die Estrichrandfugen beim Begehen des Belags durch „Pumpbewegungen“ Sporen oder sonstige Pilzbestandteile in die Innenraumluft gelangen.

 

Beurteilung

Die Schimmelpilzbildungen im Fußbodenaufbau stellen ein hygienisches Problem dar und können die Gesundheit beeinträchtigen.

 

Das Umweltbundesamt hat im Dezember 2017 den neuen "Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ veröffentlicht. Aus diesem Leitfaden geht hinsichtlich der Beurteilung des Schimmelpilzrisikos in Fußböden nach Wasserschäden folgendes hervor:

Szenario 1: Rückbau nicht erforderlich durch schnelle Trocknung und schwer besiedelbare Materialien

Ein Rückbau von feuchtebelasteten Baustoffen in Fußbodenkonstruktionen ist in der Regel nicht notwendig, wenn ein signifikantes mikrobielles Wachstum auf dem Baustoff nicht zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn es sich um ein aktuelles, einmaliges, kurzzeitiges Ereignis ohne Vorschaden mit nicht fäkalhaltigem Wasser handelt und die betreffenden Baustoffe aufgrund ihrer mineralischen oder dichten Struktur von Mikroorganismen schwer zu besiedeln sind und eine ausreichende Trocknung innerhalb von ca. einem Monat nach Schadenseintritt sichergestellt werden kann. In diesen Fällen ist eine mikrobiologische Untersuchung nicht erforderlich, kann jedoch aus juristischen Gründen sinnvoll sein.

Szenario 2: Rückbau aufgrund mikrobiellen Wachstums empfohlen

Ein Rückbau der Fußbodenkonstruktion ist dann zu empfehlen, wenn sich eine Trocknung über einen längeren Zeitraum von über drei Monaten nach Schadenseintritt hinziehen würde bzw. hingezogen hat oder der Feuchteschaden über längere Zeiträume immer wieder aufgetreten ist (mehrmalige  Feuchteereignisse) und jeweils Baustoffe vorliegen, die leicht von Mikroorganismen besiedelt werden können und zu einem massiven Wachstum führen können. In diesem Szenario ist ein mikrobieller Befall des Fußbodenaufbaus sehr wahrscheinlich. Auch hier sind mikrobiologische Untersuchungen prinzipiell nicht erforderlich. Im individuellen Bedarfsfall kann aber für eine letztgültige Entscheidung oder aus juristischen Gründen eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt und entsprechend Bewertungsstufe 2 vorgegangen werden.

Im vorliegenden Fall wies der Wasserschaden im Arbeitszimmer gemäß den Angaben sowie dem Schadensbild eine deutlich längere Einwirkungszeit als 4 Wochen Einwirkungszeit auf. Außerdem war laut Angabe ein Vorschaden durch einen bereits früher aufgetretenen und beseitigten Wasserschaden vorhanden.

 

Somit wird die in Szenario 1 angegebene Grenze dafür, dass ein Rückbau nicht erforderlich ist, von 4 Wochen, deutlich überschritten. Zusätzlich wird auch das Kriterium, dass kein Vorschaden vorliegen darf, nicht erfüllt. Dies bedeutet, dass das im Schimmelpilzleitfaden angegebene Szenario 1 (Rückbau nicht erforderlich) für den vorliegenden Fall nicht zutrifft.

In Szenario 2 des Schimmelpilzleitfadens wird angegeben, dass ein Rückbau der Fußbodenkonstruktion dann erforderlich ist. Wenn entweder der

  • Durchfeuchtungszeitraum mehr als 3 Monate beträgt oder
  • ein mehrmaliges Durchfeuchtungsszenarium vorliegt.

Im vorliegenden Fall muss von einer bereits längerfristigen Durchfeuchtung ausgegangen werden, so dass der vom Umweltbundesamt angegebene Grenzwert des Durchfeuchtungszeitraums von 3 Monaten vermutlich deutlich überschritten wird. Da der genaue Zeitpunkt des Schadenseintritts aber nicht bekannt ist, kann auch kein genauer Wert für den Zeitraum der vorliegenden Durchfeuchtung des Fußbodens im Arbeitszimmer angegeben werden.

 

Weiterhin handelte es sich bei dem aktuellen Wasserschaden im Arbeitszimmer der Wohnung laut erhaltener Angabe beim Ortstermin bereits um den zweiten massiven Wassereintritt in die Fußbodenkonstruktion. Dies bedeutet, dass ein mehrmaliges Durchfeuchtungsszenarium vorliegt.

 

Im vorliegenden Fall sind beide Kriterien, die gemäß dem Schimmelpilzleitfaden für die Bewertung eines notwendigen Rückbaus der Fußbodenkonstruktion herangezogen werden sollen, erfüllt. Aus diesem Grunde liegt im Arbeitszimmer das oben beschriebene

 

„Szenario 2: Rückbau aufgrund mikrobiellen Wachstums empfohlen“

vor. Es ist deshalb aus hygienischen und aus gesundheitlichen Gründen empfehlenswert, den Fußbodenaufbau im Arbeitszimmer komplett zu erneuern. Für diese Arbeiten muss eine Fachfirma beauftragt werden.

 

Zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Rückbaus der Fußbodenkonstruktion wäre es prinzipiell auch möglich, mehrere Bohrkerne aus der Fußbodenkonstruktion zu entnehmen und im Labor hinsichtlich der  Schimmelpilzbelastung untersuchen zu lassen. Über die Notwendigkeit dieser Untersuchung muss eine Entscheidung der für den Schaden zuständigen Gebäudeversicherung getroffen werden.

 

Instandsetzungsvorschlag

 

Auf der Basis der oben beschriebenen Beurteilung ist die Durchführung folgendes Instandsetzungskonzeptes sinnvoll:

  • Abtrennung des Sanierungsbereiches (Arbeitszimmer und Flur) von der übrigen Wohnung mit Folie
  • Mobiliar im Arbeitszimmer ein-/ausräumen. Zwischenlagerung von Möbelstücken in anderen Zimmern der Wohnung.
  • Reparatur des Anschlusses der Heizungsrohrleitung an den Heizkörper.
  • Technische Trocknung der Wände des Arbeitszimmers.
  • Rückbau der Fußbodenkonstruktion im Arbeitszimmer und Neuherstellung des Fußbodenaufbaus.
  • Tapete und gegebenenfalls Innenputz im Bereich der mit Schimmel belasteten Stellen lokal entfernen und neu herstellen.
  • Neuer Anstrich der Wände in den Bereichen gemäß Position.
  • Grob- und Feinreinigung im Instandsetzungsbereich.

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