Situation
An einem älteren Geschäftsgebäude, welches zum Verkauf stand, waren verschiedene Feuchtigkeitserscheinungen vorhanden, deren Ursachen dem Verkäufer unbekannt waren.
Bei meinem Ortstermin wurden folgende Feuchteschäden festgestellt:
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Wasser tropfte von der Deckenunterseite auf den Fußboden, so dass dort Pfützenbildungen vorlagen
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An der Bekleidung der Deckenunterseite, welche aus Gipskartonplatten bestand, lagen Verfärbungen, Flecken- und Ränderbildungen vor
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An den Gipskartonplatten der Deckenbekleidung lagen Abplatzungen an den Kanten vor
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An der Deckenunterseite lagen Ausblühungen vor
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Sowohl an den Außen- als auch an den Innenwänden lagen, ausgehend von der Decke, Läuferbildungen vor.
Beurteilung
Da die Feuchtigkeitserscheinungen von der Deckenunterseite ausgingen lag die Vermutung nahe, dass die am darüber liegenden Flachdach Undichtigkeiten bestehen. Die Untersuchung der Dachfläche ergab, dass am östlichen Dachrand die Abdichtung an einem Keil hochgeführt worden war und dort freiliegend endete. Hier war keine fachgerechte Attikaausbildung oder sonstige wasserdichte Randausbildung des Flachdachs vorhanden. An diesem Randanschluss muss zwangsläufig mit Wassereintritten ins Dach gerechnet werden.
Auch an den sonstigen Wandanschlüssen war die Abdichtung nicht durch eine Verwahrung gegen Hinterlaufen geschützt.
Zur Instandsetzung war es notwendig, den gesamten Dachaufbau zu erneuern, da das komplette Dach durchfeuchtet war.
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