Situation
Im einem Neubauvorhaben waren nach dem Einzug an Oberlichtern im Flachdach Schimmelpilzbildungen und Läuferbildungen aufgetreten. Zur Untersuchung der Schäden habe ich einen Ortstermin an dem Gebäude durchgeführt.
Befunde
Die oberste Wohnung in dem Gebäude wies sowohl öffenbare als auch nicht offenbare Oberlichter auf.
An den öffenbaren Oberlichtern habe ich bei meinem Ortstermin folgende Feuchtigkeitserscheinungen festgestellt:
-
Läuferbildungen und Schimmelpilzbildungen an den Innenseiten der Oberlichtern.
-
Dunkle Verfärbungen und Schimmelpilzbildungen an den Unterseiten der Ränder der Oberlichts.
-
Schimmelpilzbildungen an den Oberseiten der umlaufenden Stege an den Oberkanten der Oberlichtkränze.
-
Braune Verfärbungen an den Oberseiten der umlaufenden Stege an den Oberkanten der Oberlichtkränzen.
-
Schimmelpilzbildungen und braune Verfärbungen an den Unterseiten der Kunststoffprofile, welche an den Unterkanten der Oberlichtschalen angebracht waren.
Am Oberlichtkranz des nicht öffenbaren Oberlichtes in der gleichen Wohnung lagen keine Feuchtigkeitserscheinungen vor. Laut Angabe waren an diesem Oberlicht seit der Baufertigstellung noch keine Feuchtigkeitserscheinungen aufgetreten.
Beurteilung der Ursachen
Bei der Untersuchung der Oberlichter zeigte sich, dass die öffenbaren Oberlichter an der Oberkante des Aufsatzkranzes einen ungedämmten ringsum laufenden Steg aus Kunststoff aufwiesen. An der Außenseite des Stegs war eine Gummidichtung vorhanden, auf welche die Oberlichtschale in geschlossenem Zustand auflag (siehe Skizze).
Zwischen der Gummidichtung und den Innenseiten der Oberlichtkränze war ein etwa 4 cm bis 5 cm breiter Bereich des umlaufenden Stegs über den mit dem Innenraum verbundenen Spalt der Raumluft ausgesetzt. Da der Steg aus etwa 4 mm dickem Kunststoff bestand und keine Wärmedämmung aufwies, lag hier eine Wärmebrücke vor. An diesen Stegbereich konnte warme Innenluft gelangen. Da der Steg in der Heizperiode eine niedrige Temperatur aufwies, war es in diesem Bereich zu Tauwasserbildungen gekommen. Dieses Tauwasser konnte dann an die Innenseiten der Oberlichtkränze gelangen und dort zu Läuferbildungen führen. Außerdem konnte dieses Tauwasser auch Schimmelpilzbildungen im Bereich der Oberkanten der Oberlichtkränze hervorrufen.
Meine Untersuchungen zeigten, dass die Schimmelpilzbildungen vor allem in der äußeren Hälfte des Stegs, also in dem ungedämmten Bereich vorlagen. Der innere Bereich des Stegs, welcher über dem wärmegedämmten Oberlichtkranz liegt, wies deutlich geringere Feuchtigkeitserscheinungen auf.
In der folgenden Skizze habe ich zum Vergleich einen Querschnitt durch einen Oberlichtkranz dargestellt, bei dem der Übergang zwischen dem Oberlichtkranz und der Oberlichtschale ohne unzulässige Wärmebrücke hergestellt worden ist.
Neben den Wärmebrücken waren an den Kunststoffstegen Luftundichtigkeiten in Form eines offenen Bohrlochs sowie mehrere Schraubendurchdringungen vorhanden.
An den nicht zu öffnenden Oberlichtern befanden sich direkt auf den Oberseiten der wärmegedämmten Oberlichtkränze, nahe den Innenkanten, eine Dichtung.
Diese Dichtung verhinderte bei der vorliegenden Konstruktion, dass warme Innenluft durch den Spalt zwischen Kranz und Oberlichtschale, an den ringsum laufenden Steg gelangen konnte. Somit lag hier keine unzulässige Wärmebrücke vor und es trat keine Tauwasserbildung auf. Aufgrund der im Vergleich zu den öffenbaren Oberlichtern andersartig ausgeführten Konstruktion sind die nicht zu öffnenden Oberlichter hinsichtlich Tauwasserbildung an den Oberlichtkränzen unkritisch.
Kommentar schreiben