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Dämmung von Außenwänden

Wärmedämmung schützt ein Gebäude

Wärmedämmun an einer Außenwand mit einem Loch im Anschluss an eine Rinne
Wärmedämmung an der Außenseite schützt ein Gebäude. Voraussetzung ist aber, dass sie sowohl lückenlos als auch dicht angebracht wird.

Wärmebrücken, Feuchteschäden, Schimmelpilzbildungen, zu hoher Heizenergie­verbrauch - alle diese Erscheinungen können Anlass sein über eine zusätzliche Wärmedämmung der Außenwände eines Hauses nach­zu­­denken.

Bei näherer Betrachtung wird man dann auf eine Vielfalt von möglichen Maßnahmen und Werkstoffe stoßen, mit denen die wärmetechnische Sanierung durchgeführt werden kann. Doch welche Maßnahme ist für den speziellen Einzelfall am besten geeignet? Soll die Wärmedämmung außen oder innen angebracht werden? Was muss hinsichtlich des Brand-, Feuchte- und Schallschutzes beachtet werden? Viele Fragen, die vorab geklärt werden müssen.

Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die Arten und Möglich­keiten wie eine Dämmung von Außenwänden gegen Wärmeverluste durchgeführt werden kann.

 

Welche Anforderungen muss eine Außenwanddämmung erfüllen?

Eine Außenwand­dämmung muss entweder allein oder in Kombination mit zusätzlichen Werkstoffen Anforderungen an den

 

-     Wärmeschutz

 

-     Brandschutz

 

-     Feuchteschutz und

 

-     Schallschutz

 

erfüllen.

 

Mit einer Wärmedämmung kann der Wärmeschutz eines Hauses verbessert werden. Energieausweis und Wärmedämmung.
Mit einer Wärmedämmung kann der Wärmeschutz eines Hauses verbessert werden.

Wärmeschutz

Die wohl wichtigste Anforderung an eine Außenwanddämmung ist einen möglichst guten Wärmeschutz der Außenwand herzustellen. Die Anforderungen an den Wärmeschutz zum Zwecke der Energieeinsparung sind in der Energieeinspar­verordnung geregelt.

 

Zur Verhinderung von Schimmelerscheinungen ist jedoch der Mindestwärmeschutz wichtig, den ein Bauteil erfüllen muss. Damit bei normaler Nutzung nicht mit Schimmel im Haus zu rechnen ist. Die dafür geltenden Grenzwerte sind in DIN 4108, Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, beschrieben.

 

Brandschutz

Die zu erfüllenden Brandschutzanforderungen für die Bauteile eines Hauses sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Länder geregelt. Die Regelungen selbst sind nicht einheitlich sondern unterscheiden sich zum Teil von Land zu Land.

Bei Gebäuden mit geringer Höhe, worunter zwei bzw. maximal drei Voll­geschosse verstanden werden, muss eine außenseitig aufgebrachte Wärme­dämmung mindestens der Brandschutzklasse B2 (normalentflammbar) oder B1 (schwerentflammbar) entsprechen. Diese Mindestanforderungen gelten auch für innenseitig eingebaute Wärme­dämmungen mit Ausnahme von Brandwänden, bei denen höhere Anforderungen eingehalten werden müssen.

 

Wenn hohe Anforderungen an den Brandschutz bestehen, dann ist nur noch eine beschränkte Anzahl an Wärmedämmstoffen möglich.

 

Brennendes Haus wird gelöscht
Brandschutz muss unbedingt beachtet werden

Feuchteschutz

Außenwände müssen sowohl einen ausreichenden Schlagregenschutz als auch Schutz vor Tauwasser im Inneren von Bauteilen bieten. Der Schlagregenschutz kann von dem Wärmedämmstoff allein nicht erzielt werden, es ist in jedem Fall eine zusätzliche Schicht erforderlich. Diese Schicht kann beispielsweise eine Bekleidung aus Holz, keramischen Platten, oder eine Putzschicht sein.

 

Hinsichtlich des Tauwasserschutzes müssen alle Einzelschichten der Außenwand betrachtet werden. Je nach Konstruktion kann zusätzlich der Einbau einer Dampfsperre oder zumindest einer Dampfbremse erforder­lich sein. Bei kritischen Konstruktionen sollte eine rechnerische Überprü­fung erfolgen, um mögliche Bauschäden durch Tauwasserbildung im Inneren der Wand zuver­lässig ausschließen zu können.

 

Schallschutz

Der bestehende Schallschutz einer Außenwand darf durch Einbau einer Wärmedämmung nicht verschlechtert werden. Als vereinfachte Grundre­gel kann gelten, dass „harte“ Wärmedämmstoffe mit Putz den Schallschutz verschlechtern, „weiche“ Wärmedämmstoffe mit Putz jedoch den Schallschutz verbessern. Demgegenüber verhalten sich Wärmedämmstoffe ohne eine im Verbund aufgebrachte Bekleidung in etwa  „neutral“.

 

Außen- oder Innendämmung?

Jeder der eine bestehende Fassade eines Gebäudes dämmen möchte, steht zuerst vor der Frage, ob die Wärmedämmung außen- oder innen angebracht werden soll.

 

Beide Dämmarten haben jeweils eigene Vor- und Nachteile.

 

Außendämmung

Vorteile:

 

Eine Außendämmung ist unkritisch hinsichtlich Tauwasserbildung im Wandaufbau, sofern nicht an der Außenseite der Wärmedämmung eine Schicht mit hohem Widerstand gegen Wasserdampfdiffusion angebracht wird. Als günstig haben sich zum Beispiel hinterlüftete Konstruktionen oder Wärme­dämm-Verbundsysteme bewährt.

 

Bestehende Wärmebrücken, wie etwa schlecht gedämmte Deckenstirn­seiten, werden von der Wärmedämmung lückenlos überdeckt und somit in ihrer Wirkung „unschädlich“ gemacht.

 

Fassadenschäden oder Verschmutzungen brauchen unter Umständen nicht beseitigt zu werden.

 

Nachteile:

 

Architektonische Fassadenelemente oder Schmuckwerk werden unter der Wärmedämmung versteckt. Dies bedeutet, dass sich das Aussehen eines Gebäudes verändern kann.

 

Die Wärmedämmung muss vor Klimaeinflüssen geschützt werden, so dass in jedem Fall eine Schutzschicht in Form einer Bekleidung oder eines Putzes erforderlich wird.

 

Bei Häusern, die unmittelbar oder sehr nah auf die Grundstücksgrenze gebaut wurden, kann es unter Umständen möglich sein, dass keine außenseitige Wärmedämmung angebracht werden kann. Die Wärme­dämmung darf nicht über die Grenze des Nachbargrundstückes reichen. Auch dann, wenn ein Gebäude den Mindestabstand gerade noch einhält, aber ihn durch eine zusätzliche außenseitige Wärmedämmung jedoch unterschreiten würde, kann es zu Problemen mit den Nachbarn führen.

 

Innendämmung

Vorteile:

 

Eine Innendämmung ist relativ einfach anzubringen und kann bei einigem handwerklichem Geschick selber eingebaut werden. Die Fassadengestal­tung bleibt unberührt und die einzelnen Räume können nach und nach mit einer Wärmedämmung versehen werden.

 

Nachteile:

 

Zur Verhinderung von Tauwasserbildung im Wandaufbau kann bei einer Innendämmung eine Dampfsperre erforderlich werden, die dann vollflächig und lückenlos an der Innenseite der Wärmedämmung angebracht werden muss. Häufig werden deshalb bei Innendämmungen sogenannte Calcium-Silikatplatten verwendet, bei denen innenseitig keine Dampfsperre notwendig ist.

 

Einzelne Wärmebrücken, wie zum Beispiel schlecht gedämmte Deckenstirnseiten, werden nicht verhindert. Im Gegenteil treten die Wärmebrücken nach Durchführung der Wärmedämm-Maßnahme deutlicher hervor als vorher, so dass es bei ungünstigen Bedingungen zu Schimmelpilzbildungen kommen kann. Das Gebäude muss deshalb intensiv auf Wärmebrücken untersucht und gegebenenfalls müssen spezielle Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Die Wohnfläche wird durch eine Innendämmung der Außenwände reduziert. Bei einer Außenwandlänge von zum Beispiel 40 m und einer Dicke der Wärmedämmung mit Bekleidung von etwa 10 cm ist dies immerhin eine Reduzierung der Wohnfläche um ca. 4 m2.

 

Es muss überprüft werden, ob in der Außenwand wasserführende Rohr­leitungen verlaufen, die nach Durchführung der Wärmedämm-Maßnahme im kalten Bereich liegen. Hier besteht die Gefahr, dass das Wasser in den Rohrleitungen gefriert und sie zum Platzen bringt.

 

Wärmedämm-Verbundsysteme

Wärmedämm-Verbundsysteme, manchmal auch als „Thermohaut“ be­zeichnet, bestehen aus einem  Wärmedämmstoff mit Putzbeschichtung. Sie werden auf der Außenseite von Gebäuden angebracht. Als Wärmedämmstoff wird hauptsächlich Polystyrol-Hartschaum oder Mineralfaser verwendet. Einige Hersteller bieten auch Systeme an, bei denen Kork zur Wärmedämmung verwendet wird.

 

Die Putzbeschichtung besteht aus mehreren Lagen, nämlich

 

·     Beschichtung mit Armierungsgewebe

 

·     Grundierung

 

·     Schlussbeschichtung

 

Als Beschichtung mit Armierungsgewebe werden üblicherweise folgende Werkstoffe eingesetzt:

 

·     mineralische Werktrockenmörtel

 

·     Dispersionsmörtel ohne Zementanteil

 

·     Dispersionsmörtel mit Zementanteil

 

Zur Armierung werden Glasseidengittergewebe verwendet.

 

Die Schlussbeschichtung, gegebenenfalls mit Grundierung, muss den Wetterschutz des  Wärmedämm-Verbundsystems sicherstellen. Folgende Werkstoffe können hierfür verwendet werden:

 

·     Kunstharzputze

 

·     Silikonharzputze

 

·     Mineralische Putze

 

·     Silikatputze

 

Alle verwendeten Werkstoffe müssen aufeinander abgestimmt werden. Es dürfen deshalb nur geprüfte und vom Hersteller als geeignet eingestufte Werkstoffe eines Systems eingesetzt werden.

 

Je nach Art des  Wärmedämm-Verbundsystems und der vorliegenden Unterkonstruktion kann es erforderlich sein, dass eine Tauwasserberechnung hinsichtlich des gesamten Wandaufbaues, das heißt, bestehende Wand mit neuem Wär­medämm-Verbundsystem, durchgeführt wird. Im Zweifelsfall sollte ein Berater hinzugezogen werden.

 

Wärmedämm-Verbundsysteme können lückenlos an eine außenseitige Wärmedämmung von Kellern, eine sogenannte Perimeterdämmung ange­schlossen werden.

 

Querschnitt eines Wärmedämm-Verbundsystems.
Querschnitt durch ein Wärmedämm-Verbundsystem.
Außenwänd mit Wärmebrücken. Hier wäre ein Wärmedämm-Verbundsystem ideal.
Außenwänd mit Wärmebrücken. Hier wäre ein Wärmedämm-Verbundsystem ideal.

Wärmedämmputze

Wärmedämmputze werden seit ca. 25 - 30 Jahren eingesetzt, so dass inzwischen ausgereifte Putze vorliegen. Sie bestehen meist aus einem mineralischen Unterputz, welchem kleine Kügelchen aus Polystyrol-Hart­schaum hinzugemischt werden. Als Wetterschutz wird eine zweite Putz­schicht (Oberputz) aufgebracht, die den Schlagregenschutz sicherstellen muss. Vor dem Aufbringen des Unterputzes muss je nach Untergrund ein Spritzbewurf aufgebracht werden, um die Haftung des Unterputzes zu verbessern. Wärmedämmputze bestehen somit aus einem System von bis zu drei verschiedenen Putzschichten, die alle aufeinander ab­gestimmt sein müssen, um spätere Putzschäden zu vermeiden. Zur Ver­arbeitung sind deshalb auch spezielle Fachkenntnisse erforderlich, so dass ein Aufbringen im „Do-it-yourself-Verfahren“ ausscheidet.

 

Einige Hersteller bieten bereits Wärmedämmputze an, die einen Rechen­wert der Wärmeleitfähigkeit von 0,07 W/(m·K) aufweisen. Im Vergleich zu einer üblichen Wärmedämmung schneiden sie somit zwar noch schlechter ab, sie haben jedoch den Vorteil, dass gleichzeitig der Wärmeschutz und der Witterungsschutz hergestellt wird.

 

Wärmedämmung mit hinterlüfteter Fassadenbekleidung

Diese Art der Fassadenbekleidung besteht aus einer Wärmedämmung, die an der Außenseite der Außenwände angebracht wird. Die Wärme­dämmung wird entweder angeklebt oder angedübelt oder zum Teil auch in Kombination mit beiden Verfahren eingebaut. Vorher wird noch an die Außenwand eine Unterkonstruktion für die Fassaden­be­kleidung befestigt. Die Unterkonstruktion für die Fassadenbekleidung besteht meist aus Holz- oder aus Metallprofilen. Die Unterkonstruktion muss sicher­­stellen, dass zwischen der Wärmedämmung und der Bekleidung ein durch­gehender Lüftungsspalt mit einer Dicke von mindestens 2 cm vor­handen ist.

 

Die Lüftungsöffnungen am oberen und unteren Fassadenende müssen eine ungehinderte Luftströmung zulassen. Zur Sicherung der Lüftungs­öffnungen gegen das Eindringen von Vögeln, Mäusen und sonstigen Kleintieren eignen sich zum Beispiel Lochbleche. Der Lüftungsspalt darf nicht von der Wärmedämmung oder sonstigen Einbauteilen versperrt werden. Dies muss auch auf Dauer sichergestellt sein.

 

Als Fassadenbekleidung sind inzwischen vielerlei Werkstoffe auf dem Markt. Am häufigsten werden

 

-     Holzbretter

 

-     Holzschindeln

 

-     Faserzement

 

-     Keramikplatten

 

-     Spezielle Kunststoffprofile

 

-     Ziegelplatten und

 

-     Metallprofile

 

verwendet. Für den Selbsteinbau sind am besten Holzwerkstoffe geeignet.

 

Fassade mit hinterlüfteter Bekleidung.
Fassade mit hinterlüfteter Bekleidung.

Kerndämmung

Eine Wärmedämmung, die zwischen zwei Wände (Tragwand und Vormauerung) eingebaut wird, bezeichnet man als Kerndämmung. Als innere Tragwand kann eine Wand aus Beton oder aus Mauerwerk zum Einsatz kommen. Als äußere Wand wird meist eine Vormauerung aus frostbeständigen Klinkersteinen davorgesetzt. Der Witterungsschutz wird von der Vormauerung übernommen. Die Wärme­dämmung wird an der Tragwand befestigt.

 

Am häufigsten wird für die Kerndämmung Mineralfaser oder Polystyrol-Hartschaum verwendet. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die verwendete Wärme­dämmung einen Zulassungsbescheid für den Einsatz als Kern­dämmung besitzt.

 

Die Vormauerung kann entweder mit einem Abstand von mindestens 4 cm vor die Wärmedämmung gesetzt werden, so dass ein Hinter­lüftungsspalt besteht oder die Vormauerung wird direkt an die Kern­dämmung ohne Hinterlüftungsspalt angemauert. Beide Varianten sind möglich und werden praktiziert.

 

Die Vor­mauerung mit Hinterlüftungsspalt hat den Vorteil, dass eingedrungene Feuchte wieder über den Luftstrom abgeführt werden kann. Dieses System benötigt jedoch eine größere Grundfläche, die wiederum der Wohnfläche fehlt. Bei der Vormauerung ohne Hinterlüftung muss damit gerechnet werden, dass Wasser in die Wärmedämmung eindringt und sie zeitweilig durchfeuchten kann. Es dürfen deshalb nur speziell zugelassene Wärmedämmstoffe verwendet werden.

 

Insgesamt ist eine Kerndämmung mit Vormauerung zwar eine teure aber eine solide und beständige Konstruktion mit langer Lebensdauer.

 

Förderprogramme

Vor der Durchführung von Wärmedämm-Maßnahmen sollte geprüft werden, welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können. Hierzu kann ein Energieberater hilfreich sein.

 

Checkliste

  1. Wie groß ist der Grenzabstand des Hauses bzw. wird durch eine außenseitige Wärmedämmung der erforderliche Grenzabstand unterschritten?
  2. Soll das ganze Haus eine Wärmedämmung erhalten oder nur einzelne Zimmer? Im letzten Fall bietet sich eine Innendämmung an.
  3. Soll das äußere Erscheinungsbild des Hauses erhalten bleiben oder wird ein anderes Erscheinungsbild gewünscht?
  4. Können für die Wärmedämm-Maßnahmen Zuschüsse in Anspruch genommen werden?
  5. Ist für eine Außendämmung ein ausreichender Dachüberstand vorhanden.
  6. Verlaufen in den Wänden, die eine Innendämmung erhalten, wasserführende Leitungen? Diese müssen vor Frost geschützt werden.
  7. Soll im Zuge der Wärmedämmung auch der Schallschutz der Außenwand verbessert werden?
  8. Soll die Wärmedämm-Maßnahme im Do-it-yourself-Verfahren oder von ausgebildeten Handwerkern durchgeführt werden?
  9. Wie dick muss die Wärmedämmung mindestens sein, um die Wärmeschutzverordnung zu erfüllen? Ist es sinnvoll drüber hinaus­gehend eine noch dickere Wärmedämmung zu wählen? Hier kann ein Architekt, Bauphysiker oder Energieberater weiterhelfen.
  10. Wie ist der Zustand der vorhandenen Fassade? In welchem Jahr wäre eine Instandsetzung sowieso erforderlich?

 

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