Situation
An einer Doppelhaushälfte aus den 80er Jahren waren im Kellergeschoss, das als beheizter Hobbyraum genutzt wurde, Feuchtigkeitserscheinungen aufgetreten.
Bei meinen Untersuchungen zeigte sich, dass im Untergeschoss an den Innenwänden sowie an der Gebäudetrennwand zum Nachbarhaus Feuchtigkeitserscheinungen vorlagen. Insbesondere waren folgende Schäden aufgetreten:
· Putzabplatzungen,
· Anstrichabplatzungen,
· Ausblühungen,
· Verfärbungen sowie
· Flecken- und Ränderbildungen.
Die Art der Feuchtigkeitserscheinungen zeigte, dass hier flüssiges Wasser in die Wände eindrang und dort infolge kapillarer Transportvorgänge hochstieg. Das verdunstende Wasser führte dann an den inneren Grenzflächen der Wände zu den oben beschriebenen Feuchtigkeitsschäden.
Auch meine Messungen des Feuchtigkeitsgehalts ergaben, dass in den Bereichen mit Feuchtigkeitsschäden auch hohe Feuchtigkeitsgehalte in den Bauteilen vorlagen.
Nutzungsbedingte Gründe für die Feuchtigkeitserscheinungen durch eine nicht ausreichende Lüftung können aufgrund des vorliegenden Schadensbildes als Ursache ausgeschlossen werden.
Entsprechend meinen Befunden beim Ortstermin zeigte sich, dass auf der Bodenplatte im Hobbyraum keine Abdichtung vorlag.
Hobbyräume zählen aufgrund ihrer Nutzung für den temporären Aufenthalt von Personen und aufgrund einer Beheizung, sowie der Wärmedämmung im Fußbodenaufbau, zu wohnbereichsähnlichen Räumen oder zu hochwertig genutzten Kellerräumen.
Solche Räume benötigen unterhalb des schwimmenden Estrichs eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit von der Bodenplatte her. Diese Abdichtung muss auch die Wärmedämmung im schwimmenden Estrich vor Feuchtigkeitseinträgen aus der Bodenplatte schützen.
Die fehlende Abdichtung auf der Bodenplatte stellt einen baulichen Mangel dar.
Wasser, welches an der Bodenplatte ansteht, kann durch Risse im Beton nach innen eindringen und den Fußbodenaufbau durchfeuchten. Auch auf kapillarem Weg kann Wasser durch den Beton der Bodenplatte nach innen eindringen und den Fußbodenaufbau durchfeuchten.
Im vorliegenden Fall wies das Gebäude eine Hanglage auf. Hier muss mit zeitweiligem Schichtenwasser gerechnet werden, wodurch ein Wasserdruck auf die Bodenplatte einwirkt, so dass Wasser nach innen eindringen konnte.
Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass die laut der Baubeschreibung vorliegende Dränage aufgrund der fehlenden Spülschächte im Laufe der Zeit durch Ablagerungen in den Dränrohren an Wirksamkeit verloren hat. Dies führte dann zu einer Änderung der Wasserbelastung des Gebäudes.
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