Vorgefundene Feuchtigkeitserscheinungen
Vom Vermieter einer Dreizimmerwohnungen wurde ich mit der Untersuchung eines Feuchteschadens in einem Badezimmer beauftragt. Der Mieter hatte Schimmelbildungen im Badezimmer bemängelt, welche durch die Baukonstruktion bedingt sein sollte. Das Gebäude war in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts hergestellt worden.
Bei einem Ortstermin in der betroffenen Wohnung habe ich im Badezimmer in folgenden Bereichen Feuchtigkeitserscheinungen festgestellt:
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Schimmelpilzbildungen im verputzten Bereich der Südwand, oberhalb des gefliesten Bereichs. Dieser Wandbereich grenzte seitlich an die Badewanne an. Die Schimmelpilzbildungen waren im Bereich der Duschstange am Innenputz oberhalb des gefliesten Wandbereichs aufgetreten.
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Schimmelpilzbildungen am Fugendichtstoff zwischen der Badewanne und der angrenzenden Wand.
Ursachen des Schimmels im Bereich des Brausekopfes
Meine Untersuchungen mit Hilfe eines Messgeräts nach dem Hochfrequenz-Messprinzip ergaben an der Südwand hinter dem Brausekopf Feuchtigkeitswerte im Putz und im Beton oberhalb von 90 Digits. Hierbei handelte es sich um solche Werte, die als feucht einzustufen sind.
Die oben ermittelten Feuchtigkeitswerte stellen keine absoluten Werte in Massenprozent dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um Werte, die mit Hilfe einer Eichkurve beurteilt werden müssen. - Für den beim Ortstermin gemessenen mittleren Feuchtigkeitswert am Innenputz habe ich anhand einer Eichkurve den hierfür geltenden absoluten Feuchtigkeitsgehalt entnommen. Es zeigte sich, dass hier im Innenputz ein Feuchtigkeitsgehalt von ca. 3 Massen-% vorlag. Die Ausgleichsfeuchte für einen Gipsputz beträgt nach DIN 4108 maximal 2 Massen-%. Somit lag der von mir gemessene Feuchtigkeitsgehalt des Innenputzes deutlich über der Ausgleichsfeuchtigkeit nach DIN 4108. Dies bedeutet, dass der Innenputz beim Ortstermin nass war. Es lagen sowohl messtechnische als auch augenscheinliche Hinweise für eine Durchfeuchtung des Innenputzes vor.
Im vorliegenden Fall befand sich die Duschstange an der Südwand seitlich neben der Badewanne, wobei der obere Bereich der Duschstange im verputzten Bereich lag. Auch die Einhängestelle für den Brausekopf befand sich vor dem verputzten Wandbereich und nicht im gefliesten Bereich. Dies bedeutet, dass während des Duschvorgangs damit gerechnet werden muss, dass der Innenputz durch Spritzwasser intensiv belastet wird. Hier kann somit Spritzwasser während des Duschvorgangs in die Wandkonstruktion eindringen und dort zu einer Durchfeuchtung führen.
Die Durchfeuchtung war entsprechend meinen Feuchtigkeitsmessungen unmittelbar im Bereich der Einhängestelle des Brausekopfes am größten und nahm mit größerer Entfernung zum Brausekopf jeweils nach beiden Seiten hin ab.
Gemäß der zum Bauzeitpunkt geltenden DIN 4122, Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrückendes Oberflächenwasser..., Ausgabe 1968, war es bei öffentlichen Duschräumen üblich, im Bereich der Duschen eine Wandabdichtung herzustellen und die Abdichtung mindestens 30 cm über die Oberkante des Wasserauslasses hochzuführen. Außerdem wurde der gesamte Wandbereich gefliest, so dass das anfallende Duschwasser schnell nach unten abfließen und über die Bodenabläufe entwässert werden konnte.
Im vorliegenden Fall lag aber ein Wohnungsbad ohne Bodenablauf vor. Solche Badezimmer wurden zum Bauzeitpunkt nicht als Nassräume betrachtet, da keine vergleichbar intensive Wasserbelastung vorliegt, wie sie im Bereich von öffentlichen Duschräumen, beispielsweise in Sporthallen, besteht. Somit gelten die Anforderungen der DIN 4122 für das vorliegende Wohnungsbad nicht und es muss nicht zwingend eine Abdichtung ausgeführt werden. Das vorliegende Badezimmer wies im verputzten Wandbereich auch keine Abdichtung der Wand auf.
Es war jedoch bereits zum Bauzeitpunkt üblich, im Bereich von Duschen einen wandhohen Fliesenbelag als Spritzwasserschutz anzubringen. Hierdurch belastet das anfallende Duschwasser nicht unmittelbar den Innenputz, sondern wird an den Fliesen schnell nach unten zur Ablaufstelle abgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der Fliesenbereich jedoch nur 1 m über die Oberkante der Badewanne hochgeführt und endete dort.
Der obere Bereich, in dem sich der Brausekopf während des Duschvorgangs befand, wies keinen Fliesenbelag auf. Somit muss damit gerechnet werden, dass beim Duschvorgang der Innenputz durch Spritzwasser intensiv belastet wird. Diese Wasserbelastung hat in der Folge zu einer Durchfeuchtung des Wandaufbaus hinter dem Brausekopf geführt und die dort aufgetretenen Schimmelpilzbildungen hervorgerufen.
Zusammenfassend zeigte sich, dass die Schimmelpilzbildungen an der Südwand des Badezimmers im Bereich des Brausekopfes durch einen fehlenden Spritzwasserschutz der Wandkonstruktion, zum Beispiel durch einen Fliesenbelag, entstanden sind. Entsprechend den Angaben beim Ortstermin, waren die vorliegende Duschstange und der dadurch geschaffene Duschbereich in der vorliegenden Ausführung bereits beim Einzug des Mieters vorhanden und wurde durch den Mieter auch nicht verändert. Dies bedeutet, dass die Schimmelpilzbildungen im Bereich des Brausekopfes durch den fehlenden Spritzschutz baulich bedingt sind
Schimmel am Fugendichtstoff zwischen Badewanne und Wand
Die Schimmelpilzbildungen am Fugendichtstoff zwischen der Badewanne und der Südwand waren in Bereichen ohne Wärmebrücken aufgetreten. Außerdem lagen an dieser Stelle keine Wassereintritte von außen vor. Hierbei handelt es sich um typische nutzungsbedingte Feuchtigkeitserscheinungen.
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