Situation
In einer Küche waren an den Außenecken und im Wandsockelbereich hinter Schränken sowie an den Innenseiten der Küchenschränke Schimmelpilzbildungen aufgetreten. Bei der Untersuchung der Wohnung zeigte sich, dass in der Wohnung eine hohe relative Luftfeuchtigkeit vorlag.
Außerdem waren die Fensterbänke an dem Fenster der Küche sowie der anderen Zimmer mit Topfpflanzen und sonstigen Gegenständen verstellt.
Bei der weiteren Untersuchung war festzustellen, dass an der Innenseite der Fensterscheiben des Küchenfensters auch Tauwasser vorlag.
In den von den Schimmelpilzbildungen betroffenen Bereichen lagen weder Wärmebrücken vor, noch war an der Außenseite Wasser eingedrungen.
Die Befunde zeigten, dass die Wohnung nicht ausreichend gelüftet worden war. Insbesondere war durch die verstellten Fensterbänke keine Stoßlüftung des Zimmers möglich. Es wurde lediglich eine Kipplüftung der Fenster durchgeführt, wodurch kein ausreichender Luftwechsel erzeugt werden konnte.
Folgerungen für die Praxis:
In jedem Zimmer muss mindestens 1 Fenster vorhanden sein, welches zur Durchführung einer Stoßlüftung vollständig aufgeschwenkt werden kann. Hierzu darf die Fensterbank nicht durch Pflanzen oder sonstige Gegenstände verstellt sein. Die Durchführung einer Kipplüftung sollte zugunsten einer Stoß- oder Querlüftung vermieden werden.
Eine Kipplüftung ist immer deutlich weniger wirkungsvoll als eine Stoßlüftung und führt durch die lange Zeitdauer auch zu einem erhöhten Wärmeverlust. Kipplüftungen müssen deshalb in der Heizperiode zugunsten einer Stoß-oder Querlüftung vermieden werden.
Im Sommer ist hingegen eine Kipplüftung möglich und hinsichtlich Schimmelpilzbildungen in Wohnungen auch unschädlich. Es wird dann zwar nur ein geringer Luftaustausch, dieser aber über eine längere Zeit durchgeführt.
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